• Don_alForno
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    10
    ·
    1 day ago

    Keine Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr, keine U-Haft.

    • homoludens
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      12
      ·
      1 day ago

      Würde es nicht Sinn machen, sie mit zur Wache zu nehmen, um Beweise zu sichern - Blutspuren, Fasern etc., um zu wissen, wer zugeschlagen hat? Und vielleicht ein Verhör durchführen, bevor sie die Möglichkeit haben, sich abzusprechen?

    • Saleh
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      13
      ·
      1 day ago

      Androhung langjähriger Haftstrafen -> Motivation zur Flucht, zur Verdunkelung, oder mit Folgetaten wie Mord “all in” zu gehen.

      Dazu kommt, dass es hunderte Rechtsextreme Straftäter gibt, die in Deutschland untergetaucht leben. Wir haben Rechtsextreme Terrorzellen wie NSU, die dann auch jahrelang im Untergrund gelebt haben.

      Schließlich bleibt aber vor allem die Frage, wie das die Polizisten bei der Aufnahme der Personalien festgestellt haben wollen. Das wirkt für mich reichlich kurz, um diese Gefahren auszuschließen.

      • Don_alForno
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        4
        ·
        1 day ago

        Androhung langjähriger Haftstrafen -> Motivation zur Flucht, zur Verdunkelung, oder mit Folgetaten wie Mord “all in” zu gehen.

        Nach der Logik würde jeder Verdächtige ab einem gewissen möglichen Strafrahmen automatisch in U-Haft landen, und genau das soll eben nicht passieren. Darum braucht es konkrete Gründe im Einzelfall.