• rbn@sopuli.xyz
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    3 days ago

    Ernstgemeinte Frage: Sind solche Details des Steuerrechts wirklich explizit in der Verfassung geregelt? Wenn es um grundsätzliche Gleichbehandlung von Einkommen ginge, müsste ja die bei 25% gedeckelte Kapitalertragssteuer auch gegen das Grundgesetz verstoßen, da sie im Vergleich zur progressiven Lohnsteuer in der Regel meist niedriger ausfällt.

    Also meinetwegen könnte man das gerne reformieren, ich wundere mich nur über die Aussage der Verfassungswidrigkeit.

    • barsoap@lemm.ee
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      3 days ago

      Nein, die sind implizit geregelt, teilweise noch nicht mal in der Verfassung sondern in Prinzipien unseres Rechtssystems. In diesem Fall geht’s um Willkür.

      Wenn es um grundsätzliche Gleichbehandlung von Einkommen ginge, müsste ja die bei 25% gedeckelte Kapitalertragssteuer auch gegen das Grundgesetz verstoßen, da sie im Vergleich zur progressiven Lohnsteuer in der Regel meist niedriger ausfällt.

      Wo kein Kläger, da kein Richter. Und es ging da um die Ungleichbehandlung von Eigentum und Eigentum, nicht Eigentum und Lohn die schon verschiedene Dinge sind.

      Ich bin da schon bei dir, musst dir bei der Argumentation aber schon gut überlegen wie du “Das muss gleich behandelt werden” mit dem Schutz von Eigentum zusammenbringst, denn Lohn ist kein Eigentum und nicht extra in der Verfassung erwähnt. In .de stehen die Chancen schon nicht schlecht da Eigentum halt auch verpflichtet, warum sollte es dann besser gestellt werden? Eher sagt das aus, dass es schlechter gestellt werden kann wenn es der Gesetzgeber in seiner Weisheit so entscheidet.

    • IhnividOP
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      3 days ago

      Also erstmal, ich bin jetzt auch nicht vom Fach. Habe nur öfter mal aufgeschnappt, dass es in Deutschland eigentlich eine Vermögenssteuer gibt, diese aber nicht erhoben wird und mich (zugegeben eher oberflächlich) informiert, wie es dazu kam.

      Explizit geregelt zu sein scheint es nicht, in Art 106 GG steht nur, dass die Vermögenssteuer den Ländern zusteht. Aber dafür haben wir ja das Bundesverfassungsgericht, das in solchen Fällen urteilen kann. Und das hat 1996 entschieden, dass die Bevorteilung von Immobilenvermögen nicht mit der Verfassung vereinbar ist, daher meine Aussage.

      Die damalige Bundesregierung unter Kohl hat entschieden, die Steuer nicht mehr zu erheben, anstatt sie dem Urteil anzupassen und auch folgende Regierungen haben das so beibehalten.

      Bzgl. Lohnsteuer / Kapitalertragssteuer kann ich nicht wirklich was sagen, außer dass es bei dem Urteil wie ich es verstanden habe explizit um Vermögen ging; also nicht um Einkommen.

  • federal reverse
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    3
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    3 days ago

    Naives mich will wissen: Müsste man da nicht klagen können? Oder wäre man dann zurück bei Bild 3?

    • it_depends_man@lemmy.world
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      3 days ago

      Nein.

      Die Richter können dem Bundestag nicht vorschreiben was sie tun müssen, und der Bundestag kann dem BVerfG nicht sagen wie es urteilen soll. Sonst wäre die Gewaltenteilung verletzt.

      Gesetzlich sind die Bundestagsabgeordneten “nur ihrem Gewissen verpflichtet” was sie tun oder nicht tun, machen sie mit Mandat vom Volk. Punkt. Pech gehabt. Gleiches übrigends auch für dumme Entscheidungen der Regierung.

      Bzw. theoretisch könnte man was in die Verfassung/Gesetz einbauen, das die Gerichte etwas sagen können von wegen “muss in xyz Tagen passieren sonst Festnahme etc…” Das wäre aber innenpolitisch gefährlich, weil sich dann die Polizei entweder auf die Seite der Gerichte stellen muss und es umsetzt, oder es nicht umsetzt und sich damit dem Gericht widersetzt. Also, das provoziert einen innenpolitischen Konflikt den wir vermeiden wollen. In solchen chaotischen Zeiten gibts dann nämlich gerne einen charismatischen, starken, einzelnen, der… aber die Geschichte kenn wir ja schon. Und deswegen machen wir es nicht so.

      • superkret
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        5
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        3 days ago

        Das Konzept der Immunität und Sovereignität der Abgeordneten ist in einer Demokratie echt nicht leicht zu akzeptieren – aber gleichzeitig extrem wichtig.
        Abgeordnete können in ihrer Funktion während Sitzungen buchstäblich tun und lassen was sie wollen.
        Die einzige Instanz die sie da sanktionieren kann ist das Parlament selbst.

        • barsoap@lemm.ee
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          3 days ago

          Bundestag hat sogar eigene Polizei, untersteht dem Präsidenten des Bundestages.

      • barsoap@lemm.ee
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        3 days ago

        Urteile des BVerfG sind unmittelbar anwendbares Recht, im Prinzip können sie also Gesetze erlassen. Praktisch gesehen halten sie sich mit der Reichweite ihrer Urteile aber reichlich zurück um eben der Gewaltenteilung nicht auf die Füße zu treten, die sie ja auch verpflichtet sind die zu verteidigen.

        Und ohne dass jemand klagt macht das BVerfG sowieso überhaupt nichts. Ne Klage für die Besteuerung von Eigentum wäre mal interessant, das Zeug verpflichtet schließlich.

        Was da eigentlich – was existierende und nicht hypothetische Rechtssprechung angeht – viel interessanter ist ist die Verfassungskrise in der wir schon seit einiger Zeit stecken: BVerfG hat gesagt Regierung muss Klima schützen, Bundestag beschließt Gesetz, Regierung macht nichts, BVerwG (IIRC) sagt jop Regierung bricht Gesetz… und nu? Widerstandsrecht? Gibt’s nur zum Schutz der Verfassung, nicht von Gesetzen.