Die Richter können dem Bundestag nicht vorschreiben was sie tun müssen, und der Bundestag kann dem BVerfG nicht sagen wie es urteilen soll. Sonst wäre die Gewaltenteilung verletzt.
Gesetzlich sind die Bundestagsabgeordneten “nur ihrem Gewissen verpflichtet” was sie tun oder nicht tun, machen sie mit Mandat vom Volk. Punkt. Pech gehabt. Gleiches übrigends auch für dumme Entscheidungen der Regierung.
Bzw. theoretisch könnte man was in die Verfassung/Gesetz einbauen, das die Gerichte etwas sagen können von wegen “muss in xyz Tagen passieren sonst Festnahme etc…” Das wäre aber innenpolitisch gefährlich, weil sich dann die Polizei entweder auf die Seite der Gerichte stellen muss und es umsetzt, oder es nicht umsetzt und sich damit dem Gericht widersetzt. Also, das provoziert einen innenpolitischen Konflikt den wir vermeiden wollen. In solchen chaotischen Zeiten gibts dann nämlich gerne einen charismatischen, starken, einzelnen, der… aber die Geschichte kenn wir ja schon. Und deswegen machen wir es nicht so.
Das Konzept der Immunität und Sovereignität der Abgeordneten ist in einer Demokratie echt nicht leicht zu akzeptieren – aber gleichzeitig extrem wichtig.
Abgeordnete können in ihrer Funktion während Sitzungen buchstäblich tun und lassen was sie wollen.
Die einzige Instanz die sie da sanktionieren kann ist das Parlament selbst.
Urteile des BVerfG sind unmittelbar anwendbares Recht, im Prinzip können sie also Gesetze erlassen. Praktisch gesehen halten sie sich mit der Reichweite ihrer Urteile aber reichlich zurück um eben der Gewaltenteilung nicht auf die Füße zu treten, die sie ja auch verpflichtet sind die zu verteidigen.
Und ohne dass jemand klagt macht das BVerfG sowieso überhaupt nichts. Ne Klage für die Besteuerung von Eigentum wäre mal interessant, das Zeug verpflichtet schließlich.
Was da eigentlich – was existierende und nicht hypothetische Rechtssprechung angeht – viel interessanter ist ist die Verfassungskrise in der wir schon seit einiger Zeit stecken: BVerfG hat gesagt Regierung muss Klima schützen, Bundestag beschließt Gesetz, Regierung macht nichts, BVerwG (IIRC) sagt jop Regierung bricht Gesetz… und nu? Widerstandsrecht? Gibt’s nur zum Schutz der Verfassung, nicht von Gesetzen.
Naives mich will wissen: Müsste man da nicht klagen können? Oder wäre man dann zurück bei Bild 3?
Nein.
Die Richter können dem Bundestag nicht vorschreiben was sie tun müssen, und der Bundestag kann dem BVerfG nicht sagen wie es urteilen soll. Sonst wäre die Gewaltenteilung verletzt.
Gesetzlich sind die Bundestagsabgeordneten “nur ihrem Gewissen verpflichtet” was sie tun oder nicht tun, machen sie mit Mandat vom Volk. Punkt. Pech gehabt. Gleiches übrigends auch für dumme Entscheidungen der Regierung.
Bzw. theoretisch könnte man was in die Verfassung/Gesetz einbauen, das die Gerichte etwas sagen können von wegen “muss in xyz Tagen passieren sonst Festnahme etc…” Das wäre aber innenpolitisch gefährlich, weil sich dann die Polizei entweder auf die Seite der Gerichte stellen muss und es umsetzt, oder es nicht umsetzt und sich damit dem Gericht widersetzt. Also, das provoziert einen innenpolitischen Konflikt den wir vermeiden wollen. In solchen chaotischen Zeiten gibts dann nämlich gerne einen charismatischen, starken, einzelnen, der… aber die Geschichte kenn wir ja schon. Und deswegen machen wir es nicht so.
Das Konzept der Immunität und Sovereignität der Abgeordneten ist in einer Demokratie echt nicht leicht zu akzeptieren – aber gleichzeitig extrem wichtig.
Abgeordnete können in ihrer Funktion während Sitzungen buchstäblich tun und lassen was sie wollen.
Die einzige Instanz die sie da sanktionieren kann ist das Parlament selbst.
Bundestag hat sogar eigene Polizei, untersteht dem Präsidenten des Bundestages.
Urteile des BVerfG sind unmittelbar anwendbares Recht, im Prinzip können sie also Gesetze erlassen. Praktisch gesehen halten sie sich mit der Reichweite ihrer Urteile aber reichlich zurück um eben der Gewaltenteilung nicht auf die Füße zu treten, die sie ja auch verpflichtet sind die zu verteidigen.
Und ohne dass jemand klagt macht das BVerfG sowieso überhaupt nichts. Ne Klage für die Besteuerung von Eigentum wäre mal interessant, das Zeug verpflichtet schließlich.
Was da eigentlich – was existierende und nicht hypothetische Rechtssprechung angeht – viel interessanter ist ist die Verfassungskrise in der wir schon seit einiger Zeit stecken: BVerfG hat gesagt Regierung muss Klima schützen, Bundestag beschließt Gesetz, Regierung macht nichts, BVerwG (IIRC) sagt jop Regierung bricht Gesetz… und nu? Widerstandsrecht? Gibt’s nur zum Schutz der Verfassung, nicht von Gesetzen.