• cron
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    3 months ago

    Für ein Land wie Deutschland kommt mir das extrem wenig vor. Ich komm grob gerechnet auf 0,25% der möglichen Spender (man muss 16 Jahre alt sein).

    Wobei da ja unklar ist, wieviele Leute einen Organspendeausweis aus Papier haben.

    • corristo@programming.dev
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      ·
      3 months ago

      Ja da wird die Dunkelziffer recht hoch sein. Ich habe seit mehreren Jahren einen Organspendeausweis aus Plastik (den konnte man frueher kostenlos online bestellen), aber ich hatte noch nie von dem Online-Register gehoert und bin dementsprechend da auch nicht eingetragen.

      • cron
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        3 months ago

        Zielführender als 80 Millionen Leute zum Einwilligen zu bringen wäre meiner Meinung nach eine Opt-Out Lösung wie in Österreich.

        • Rooki@lemmy.world
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          3 months ago

          Dann kommt aber wieder die ethishe frage und ob man dann einfach die leute dazu zwingt dazu oder manche ja die angst, das weil sie organspender sind, das die schneller als “tod” erklärt werden. Natürlich könnte man ja dann aktiv opt outen, aber die aktivität macht doch eh keiner wie man hier ja auch sieht. Außerdem gibt es die gefahr der ausnutzung bei opt out lösung, z.b. das ein Krankenhaus einfach die ablehnung nachträglich ablehnt oder “nicht finden kann” => dadurch hat er ja nicht sich opt outed. Die Fälschung eines organspenderausweises ist etwas schwieriger.

          Aber im Ende würde jemand sicherlich leben retten wenn er organspendet, ist aber halt eine ethische und psychologische frage für jeden einzelnen.

          • Kissaki
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            3 months ago

            Du meinst sicher ethisch, nicht ethnisch?

          • Lemmchen
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            3 months ago

            Wenn es genügend Spender gibt, gibt es auch nicht den Druck Organe entnehmen zu "müssen’. Das Problem gibt es aktuell nur, gerade weil wir keine Opt-Out-Lösung und deswegen zu wenige Spender haben.

          • cron
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            3 months ago

            Die Angst, dass zu früh Organe entnommen werden, hab ich persönlich nicht. Ich sehe da für das Krankenhaus ein zu hohes Risiko, wenn eine solche Praxis nachweisbar wäre.

            Wer mehr lesen möchte, kann ja mit dem Wikipedia-Artikel starten.

            Dort ist auch eine große Liste nach Ländern. Zustimmungspflicht (Opt-In) und Widerspruchsregelung (Opt-Out) sind jeweils ca. gleich oft weltweit vertreten.

          • Kissaki
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            3 months ago

            Natürlich könnte man ja dann aktiv opt outen, aber die aktivität macht doch eh keiner wie man hier ja auch sieht.

            Das verstehe ich nicht. Wenn es der betroffenen Person nicht wichtig genug ist, wo ist dann das Problem?

            Die Befürchtungen sind ja unbegründet. Und so lange das der Fall ist kann man die default-Bevorzugung sehr gut vertreten. Gerade weil es ja Gründe dafür gibt.

            • Undertaker
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              3 months ago

              Dass es das Recht der Person ist und bleibt. Mit dem Argument könnte man vieles durchsetzen und auf Bequemlichkeit o. Ä. hoffen. Aber da es verwerflich ist, wird das nicht überall so gemacht

              • Rooki@lemmy.world
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                3 months ago

                Ja das wollte ich andeuten, einfach auf die Bequemlichkeiten von menschen hoffen und somit mehr spender bekommen auch wenn die persönlich das nicht wollten.

              • Kissaki
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                3 months ago

                Was meinst du mit, dass es das Recht der Person bleibt? Das bleibt es doch trotzdem.

                Es gibt einige gesetzliche Zwänge die über die Unversehrtheit anderer hinausgehen. Weil es gesellschaftlich Sinn macht. Die Schulpflicht macht Sinn um Kinder zu schützen und stützen. Krankenkasse und Haftpflicht machen ebenfalls Sinn.

                Was wäre an Organspende so anders? Man hat ja immer noch die Wahl. Aber was gesamtgesellschaftlich Sinn macht ist default-ja. Weil es uns allen direkten Nutzen bringt, und keine objektiven maßgeblichen Gegenargumente gibt. Die individuelle Wahl ist weiger frei.

        • d_k_bo
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          3 months ago

          Ich konnte mich wegen organisatorischer Hüdden bisher noch nicht im Organspenderegister anmelden (Ausweis-PIN vergessen & noch keine Krankenversichertennummer (die kommt aber bald)). Zum Glück habe ich noch meine Plastikkarte (natürlich mit JA).

          Ich bin mit der Umsetzung in Österreich nicht vertraut. Nehmen wir an, ein Opt-Out wäre nur etwa über dieses Register möglich, dann könnte ich von meinem Recht, eine Organspende zu verweigern, keinen Gebrauch machen. Selbst wenn für mich als Nutzer alles gut aussieht, müsste ich darauf vertrauen, dass dieses Opt-Out auch irgendwo ankommt. Eine Opt-Out-Regelung ist daher für mich nicht vertretbar.

          • Lemmchen
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            3 months ago

            Da du einen Organspendeausweis mit dir führst, kannst du auch damit ohne Probleme “out-opten”.

            • d_k_bo
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              3 months ago

              Außer man hat den grade nicht dabei, weil man etwa seinen Geldbeutel vergessen hat.

              Die einzige zuverlässige Methode wäre dann eigentlich nur ein Tattoo o. ä.

          • d_k_bo
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            3 months ago

            Ich könnte mich eher noch damit anfreunden, wenn man sagen würde, dass das Persönlichkeitsrecht nicht das Recht umfasse, zu entscheiden, was nach dem Lebensende mit dem übrigen Organ-, Gewebs- und Zellhaufen passieren solle. (Was letztendlich einer Organspendepflicht entspräche, jedoch aus einer anderen ethischen Sichtsweise.)

            • cron
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              3 months ago

              Das ist mal eine kontroverse Aussage. Menschen haben ja durchaus oft recht konkrete Vorstellungen, was mit ihrem Körper nach dem Tod passieren soll.

              • d_k_bo
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                3 months ago

                Ist es dann überhaupt noch ihr Körper, wenn sie nicht mehr existieren?

                • superkret
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                  3 months ago

                  Dann stellt sich die Frage, wem der Körper nach deinem Tod gehört: Den Angehörigen oder dem Staat?
                  Intuitiv finde ich es logischer, dass die Angehörigen entscheiden dürfen.

        • Undertaker
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          ·
          3 months ago

          Oder man lässt so einen Unfug, denn dass erst mal automatisch gilt, dass andere später an deinen Körper ohne Einwilligung dürfen, ist ja wohl lächerlich. Es ist immer bquem verwerfliche Dinge zu machen, weil vernünftige Maßnahmen aufwendig und teuer sind und die Verhinderung von Skandalen damals auch anstrengend gewesen wäre.

          • Saleh
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            3 months ago

            Wenn du keine explizite Regel in deinem Nachlass getroffen hast, gehen andere zwangsläufig “ohne Einwilligung” an deinen Körper. Ob deine Verwandten dich auf die Weise bestatten, wie du es möchtest, ist überhaupt nicht gewährleistet. Wenn du keine Verwandten hast, denen das Amt die Verantwortung deiner Bestattung aufbürden kann, dann wirst du unter minimalem Kosteneinsatz durch das Amt bestattet.

            Und schon rein physikalisch ist “Einzelne Organe entnehmen” weniger invasiv als “Einäscherung”.

            Ich finde es bei dem Thema zumutbar, dass man jeden, dem das wichtig ist, abverlangt, sich damit einmal zu beschäftigen und eine entsprechende Erklärung abzugeben.

          • flora_explora@beehaw.org
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            3 months ago

            Warum ist das Unfug? Ist doch eine Frage, die man sich stellen kann, ob nicht im Falle des Todes automatisch eine Organspende freigegeben werden könnte. Denke mal, dass ist dann eine ähnliche Debatte wie beim Impfen oder der Maskenpflicht. Inwiefern ist das Recht jedes einzelnen Menschens über sich selbst zu bestimmen in sehr speziellen Kontexten beschneidbar, um damit der Mehrheit der Menschen die körperliche Unversehrtheit zu ermöglichen. Natürlich ist das keine leichte Debatte, wie wir während der Pandemie gesehen haben. Aber gleich als Unfug davon zu reden ist ignorant. Denn wenn viele Menschen sterben, die keine Organe transplantiert bekommen können, weil so wenig Leute ihre Spenden, dann müssen wir uns doch fragen, wie wir diese Menschen retten können. Und es muss die Frage möglich sein, wie stark der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte jeder einzelnen Person ist, wenn dieser nach dem Tod Organe entnommen werden. Ist dieser Eingriff unzumutbar oder eher vernachlässbar? Das müssen wir als Gesellschaft dann klären, wie wir das sehen.

            Persönlich finde ich, dass dieser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte durchaus zumutbar ist, wenn dadurch Menschenleben gerettet werden können.

            • d_k_bo
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              3 months ago

              Da wäre ich bei dir. Bei dieser Argumentation würde aber die Möglichkeit eines Opt-Outs wenig Sinn ergeben.

              • flora_explora@beehaw.org
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                ·
                3 months ago

                Wieso würde das opt-out wenig Sinn ergeben? Oder meinst du, dann sollten wir einfach für alle entscheiden, dass sie Organe zu spenden haben, weil das der gesellschaftliche Konsens ist und Menschenleben rettet? Hm, ja, so rum verstehe ich, dass ein genereller opt-out nicht so wirklich Sinn ergibt. Vielleicht bräuchte es aber auch trotzdem noch paar Spezialfälle, warum manche davon ausgenommen werden können.

                • d_k_bo
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                  ·
                  3 months ago

                  Ja, du hast meinen Punkt eigentlich gut erfasst. Wenn man in diesem Punkt das Wohl der Gesellschaft über die individuelle Freiheit stellt, dann passt es wenig, wenn man sich dem entziehen kann. Eine Impfflicht mit Opt-Out wäre schließlich auch etwas widersprüchlich.

    • DarkThoughts@fedia.io
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      ·
      3 months ago

      Habe keinen gültigen Perso und kann mich entsprechend nicht eintragen aber der klassische Organspendeausweis ist praktisch ganz vorn im Klarsichtfach, damit die gleich wissen, dass die mich komplett ausnehmen können. Muss mich aber mal um eine kurzgefasste Patientenverfügung kümmern, die ich mit dazu packen kann.

    • sebsch@discuss.tchncs.de
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      ·
      edit-2
      3 months ago

      Ich hab das Ding unterschrieben im Geldbeutel. Bei einem Unfall ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch dass ich ihn direkt dabei habe. Zur Identifizierung muss der sowieso durchsucht werden. Jetzt erkläre mir bitte den Vorteil der sich durch eine zentrale Datenhaltung ergibt.

      • cron
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        ·
        3 months ago

        Ich weiß nicht, ob eine der beiden Varianten einen klaren Vorteil hat. War nur verwundert, dass der Anteil der Onlineregistrierungen so niedrig ist.

        • sebsch@discuss.tchncs.de
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          ·
          3 months ago

          Naja diejenigen die sich bereits bereiterklärt haben ihre Organe zu spenden haben bereits die Karte im Geldbeutel. Wenn sie dadurch keine Vorteile und nur Nachteile haben, werden sie sich nicht zusätzlich registrieren

    • horse
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      3
      ·
      3 months ago

      Bei mir hat’s am elektronischen Personalausweis gehakt. Ich hatte die PIN nicht mehr und ich denke viele kennen oder nutzen diese Funktion auch nicht. Ich bin jetzt im Register drin, aber nur weil ich eh beim Amt war und bei der Gelegenheit die PIN zurückgesetzt habe.

  • Shialac@lemmy.world
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    7
    ·
    3 months ago

    Hab gar nicht mitbekommen, dass das jetzt existiert. Hab zwar immer auch das Kärtchen dabei, aber werd mich Online wohl auch noch eintragen, warum nicht. Wurd das irgendwie groß beworben?

    • Bonifratz@lemm.ee
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      ·
      edit-2
      3 months ago

      Ich hatte letztes Jahr mal für mich den digitalen Perso eingerichtet, habe dann später von der Lage der Nation davon erfahren, dass man damit jetzt den Organspendeausweis eintragen kann, und… was soll ich sagen?

      Anmelden und ausfüllen hat insgesamt keine zwei Minuten gedauert. Perso ans Handy halten, ein paar Kreuzchen machen, fertig ist die Laube.

      Richtig gut, und gleichzeitig eine traurige Erinnerung, dass wir eigentlich schon sooo viel Bürokratie auf dieselbe Weise vereinfachen könnten, wären in der Vergangenheit einige Weichen anders gestellt worden.

  • NotAnonymousAtAll
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    2
    ·
    3 months ago

    Kontroverse Meinung:

    Opt-In bei Organspenden ist kompletter Irrsinn.

    Opt-Out ist immer noch falsch.

    Es sollte in einer modernen, aufgeklärten Gesellschaft nicht erlaubt sein, die Überlebenschancen anderer Menschen aufgrund von diffusen Ängsten und Aberglauben zu verringern.

    Außerdem: Eine Leiche ist ein Gegenstand, keine Person. Persönlichkeitsrechte sind irrelevant, da die fragliche Person zum relevanten Zeitpunkt nicht mehr existiert.

      • addictedtochaos@lemm.ee
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        4
        ·
        3 months ago

        fun fact:

        amputierte Gliedmaßen oder sonstiges Zeug deines Körpers DARFST du nicht mit nach Hause nehmen. Ich habe auf der Chirurgie gefragt. Seuchenschutzgesetz oder sowas.

      • NotAnonymousAtAll
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        1
        ·
        3 months ago

        Den Gegenstand erbt irgendjemand. Die verstorbene Person darf mit entscheiden wer das ist, mehr nicht.

        Es existieren bereits strenge Regeln dafür was für die Erben erlaubt ist mit Leichen zu machen und was nicht. Der Sprung von da zur Teil-Enteignung ist nicht allzu weit.

        Grundgesetz Artikel 14

        Eigentum, Erbrecht, Enteignung

        (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

        (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

        (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

        (Hervorhebung von mir)

        Zum Thema “Abwägung der Interessen”:

        Es ist für mich nicht nachvollziehbar warum bei diesem Thema für viele Menschen anscheinend “ohne das sterbe ich bald” ein schwächeres Argument ist als “ist will es aber lieber verbuddeln oder verbrennen”.