• d_k_bo
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    3 months ago

    Ich konnte mich wegen organisatorischer Hüdden bisher noch nicht im Organspenderegister anmelden (Ausweis-PIN vergessen & noch keine Krankenversichertennummer (die kommt aber bald)). Zum Glück habe ich noch meine Plastikkarte (natürlich mit JA).

    Ich bin mit der Umsetzung in Österreich nicht vertraut. Nehmen wir an, ein Opt-Out wäre nur etwa über dieses Register möglich, dann könnte ich von meinem Recht, eine Organspende zu verweigern, keinen Gebrauch machen. Selbst wenn für mich als Nutzer alles gut aussieht, müsste ich darauf vertrauen, dass dieses Opt-Out auch irgendwo ankommt. Eine Opt-Out-Regelung ist daher für mich nicht vertretbar.

    • Lemmchen
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      3 months ago

      Da du einen Organspendeausweis mit dir führst, kannst du auch damit ohne Probleme “out-opten”.

      • d_k_bo
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        3 months ago

        Außer man hat den grade nicht dabei, weil man etwa seinen Geldbeutel vergessen hat.

        Die einzige zuverlässige Methode wäre dann eigentlich nur ein Tattoo o. ä.

    • d_k_bo
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      3 months ago

      Ich könnte mich eher noch damit anfreunden, wenn man sagen würde, dass das Persönlichkeitsrecht nicht das Recht umfasse, zu entscheiden, was nach dem Lebensende mit dem übrigen Organ-, Gewebs- und Zellhaufen passieren solle. (Was letztendlich einer Organspendepflicht entspräche, jedoch aus einer anderen ethischen Sichtsweise.)

      • cron
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        3 months ago

        Das ist mal eine kontroverse Aussage. Menschen haben ja durchaus oft recht konkrete Vorstellungen, was mit ihrem Körper nach dem Tod passieren soll.

        • d_k_bo
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          3 months ago

          Ist es dann überhaupt noch ihr Körper, wenn sie nicht mehr existieren?

          • superkret
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            3 months ago

            Dann stellt sich die Frage, wem der Körper nach deinem Tod gehört: Den Angehörigen oder dem Staat?
            Intuitiv finde ich es logischer, dass die Angehörigen entscheiden dürfen.

            • cron
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              3 months ago

              Die Entscheidung von den Angehörigen zu verlangen ist halt auch schwierig. Es ist denk ich am Besten, wenn das schon vorab entschieden ist.

              „Ihr Bruder ist gerade bei einem Motorradunfall gestorben, dürfen wir Herz, Leber und Niere entnehmen?“ klingt für mich schwierig.