• CokesOP
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    4 months ago

    Bereits im November 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht allerdings entschieden, dass eine Kürzung von 100 Prozent nicht zulässig ist. Um das vom Grundgesetz geschützte Existenzminimum zu sichern, dürfen die Sanktionen nicht zu weit gehen. Kürzungen in Höhe von 30 Prozent seien vertretbar, 60 oder 100 Prozent aber nicht.

    …aber was kümmert die CxU, was die deutsche Verfassung sagt, wenn man damit bedürftige Menschen gegeneinander ausspielen kann? Und nebenbei noch schön rechte Ressentiments schürt mit einem Seitenhieb gegen die Ukrainer:innen hier.

    • Ooops
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      4 months ago

      Andersrum: Es geht primär um Populismus und das schüren von rechten Ressentiments. Ob das machbar ist, ist Nebensache, und es wirklich umzusetzen wird dann nicht ernsthaft versucht, eben wegen des Grundgesetzes. Hauptsache man hat viel darüber geredet und so getan, als hätte man es versucht.

      • CokesOP
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        4 months ago

        Stimme dir völlig zu - wollte aber auch nichts Anderes mit meinem Kommentar zum Ausdruck bringen.

        Wenn man schon eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gegen die kolportierte Politik kennt, ist das Populismus in Reinform.

  • jupyter_rain@discuss.tchncs.de
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    4 months ago

    Welche Studie er als Grundlage seiner Annahme heranzieht sagt er nicht? Schade.

    Ich nehme an, asozialen Politikern die Bezüge zu streichen könnte dem Staat enorme Summen sparen. Ich gehe hier von mindestens sechstelligen Beträgen aus.

  • muelltonne
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    4 months ago

    Die CDU hat auch genügend kluge Köpfe, welche die offiziellen Statistiken kennen:

    Die Gruppe der Bürgergeldbeziehenden ist vielfältig. Sie umfasst nicht nur die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, sondern auch die nicht erwerbsfähigen Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaften, z.B. Kinder oder erkrankte oder erwerbsgeminderte Angehörige. Zum Stichtag 1. August 2023 erhielten rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld, rund 1,5 Millionen von ihnen waren nicht erwerbsfähige Kinder unter 15 Jahren. Von den verbleibenden rund 4 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind rund 20 Prozent erwerbstätig. Rund 40 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten war für den Arbeitsmarkt verfügbar. Die übrigen rund 40 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten standen dem Arbeitsmarkt nicht oder nur bedingt zur Verfügung, weil sie sich z.B. in Ausbildung bzw. Studium befanden, Kinder erzogen, Angehörige pflegten oder kurzfristig arbeitsunfähig waren.

    https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2023/das-buergergeld-faktencheck.html

    Oder anders gesagt: Der Großteil der Bürgergeldempfänger kann aus diversen Gründen nicht arbeiten oder tut es bereits. Es gibt nur ca. 1,6 Mio Bürgergeldempfänger, die das theoretisch überhaupt treffen könnte und auch da ist es arg fraglich, ob die alle Arbeit verweigern oder ob die Arbeitslosigkeit nicht doch andere Gründe hat.

  • Random_German_Name
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    4 months ago

    Jeden Tag schäme ich mich mehr, dass der Typ aus meiner Region kommt und hier immer noch über 47% Zustimmung hat

  • LowleeKun
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    4 months ago

    Ich wünschte man würde solchen Politikern ihre Bezüge streichen. Einfach nur Abschaum.

  • nicerdicer
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    4 months ago

    er gehe von einer “sechsstelligen Zahl” von Personen aus.

    Ist wohl aber eher eine fünstellige Zahl:

    Statistisch erfasst werde aber der Minderungsgrund “Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, Maßnahme oder eines geförderten Arbeitsverhältnisses”, bei dem auch Weiterbildungen und Qualifikationen berücksichtigt werden. Dabei zeigt sich, dass es in den ersten elf Monaten des Jahres 2023 insgesamt 13.838 Fälle gab.

    https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-162.html