• CokesOP
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    3 months ago

    Bereits im November 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht allerdings entschieden, dass eine Kürzung von 100 Prozent nicht zulässig ist. Um das vom Grundgesetz geschützte Existenzminimum zu sichern, dürfen die Sanktionen nicht zu weit gehen. Kürzungen in Höhe von 30 Prozent seien vertretbar, 60 oder 100 Prozent aber nicht.

    …aber was kümmert die CxU, was die deutsche Verfassung sagt, wenn man damit bedürftige Menschen gegeneinander ausspielen kann? Und nebenbei noch schön rechte Ressentiments schürt mit einem Seitenhieb gegen die Ukrainer:innen hier.

    • Ooops
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      3 months ago

      Andersrum: Es geht primär um Populismus und das schüren von rechten Ressentiments. Ob das machbar ist, ist Nebensache, und es wirklich umzusetzen wird dann nicht ernsthaft versucht, eben wegen des Grundgesetzes. Hauptsache man hat viel darüber geredet und so getan, als hätte man es versucht.

      • CokesOP
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        3 months ago

        Stimme dir völlig zu - wollte aber auch nichts Anderes mit meinem Kommentar zum Ausdruck bringen.

        Wenn man schon eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gegen die kolportierte Politik kennt, ist das Populismus in Reinform.