• elvith
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    2 months ago

    Was man hierbei nicht vergessen darf: G9 kommt ab dem übernächsten Schuljahr (Beginn September 2025) für die Fünft- und Sechstklässler. Somit also auch rückwirkend für die, die dieses Jahr an das Gymnasium wechseln. Es wurde “nur” abgelehnt, dass für alle aktuellen Schüler am Gymnasium “rückwirkend” G9 zusätzlich ermöglicht wird. Dass das organisatorisch und finanziell nicht einfach wird und beim aktuellen Lehrermangel auch personell schwierig wird sehe ich ein - vorallem bei dem vergleichsweise kurzen Vorlauf.

    Ja, ist besch… für die, die schon auf dem Gymnasium sind und gerne G9 hätten, aber ich bin froh, dass sich hier überhaupt was bewegt hat.

    • MrFloppy
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      2 months ago

      Wollte ich auch gerade schreiben. Steht z.B. in einem Bericht von Lehrer-News.de - habe aber keine Ahnung wie seriös die sind.

  • Diplomjodler@lemmy.world
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    2 months ago

    Die Bürger dürfen also nur mitreden, wenn das für die Verwaltung keine Mühe verursacht. Toll.

    • CokesOPM
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      2 months ago

      Ganz so trist würde ich es nicht zeichnen. Das hat auch nichts mit Mühe zu tun. Die Begründungen mögen nicht auf komplette Gegenliebe stoßen, aber sie sind zumindest nicht hanebüchen:

      • die Mehrkosten für den Landeshaushalt wären immens und sind im Begehren nicht genauer angegeben
      • das Begehren nimmt Bezug auf die Volksabstimmung, bei der es aber andere Organisatoren waren

      Den zweiten Punkt finde ich sehr seltsam, den ersten für nachvollziehbar.

      • Diplomjodler@lemmy.world
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        2 months ago

        Es ist Aufgabe der Verwaltung den Willen der Bürger umzusetzen. Zu verlangen, dass man vorher alles auf Heller und Pfennig durchrechnet ist doch verrückt.

        • CokesOPM
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          2 months ago

          Wenn das neunjährige Gymnasium so eingeführt werden würde, wie sich die Antragssteller das erhoffen, habe das erhebliche Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Solche finanziell weitreichenden Volksbegehren verbietet die Verfassung Baden-Württembergs, heißt es in der Begründung des Innenministeriums.

          Dass nur mit Deputaten und nicht mit Kosten gerechnet wurden, kommt da noch hinzu. Das hört sich für mich jetzt nicht nach überbordender Detailrechnung an, sondern etwas Prinzipielles, damit der Haushalt nicht von der Seite gesprengt werden kann. Das kann man sicher so oder so sehen. Ich würde hier aber keine Spitzfindigkeit unterstelle.