Die Durchführung eines Volksbegehrens zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in BW ist laut Innenministerium nicht verfassungskonform. Es lehnte die Zulassung deshalb ab.
Es ist Aufgabe der Verwaltung den Willen der Bürger umzusetzen. Zu verlangen, dass man vorher alles auf Heller und Pfennig durchrechnet ist doch verrückt.
Wenn das neunjährige Gymnasium so eingeführt werden würde, wie sich die Antragssteller das erhoffen, habe das erhebliche Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Solche finanziell weitreichenden Volksbegehren verbietet die Verfassung Baden-Württembergs, heißt es in der Begründung des Innenministeriums.
Dass nur mit Deputaten und nicht mit Kosten gerechnet wurden, kommt da noch hinzu. Das hört sich für mich jetzt nicht nach überbordender Detailrechnung an, sondern etwas Prinzipielles, damit der Haushalt nicht von der Seite gesprengt werden kann. Das kann man sicher so oder so sehen. Ich würde hier aber keine Spitzfindigkeit unterstelle.
Es ist Aufgabe der Verwaltung den Willen der Bürger umzusetzen. Zu verlangen, dass man vorher alles auf Heller und Pfennig durchrechnet ist doch verrückt.
Deutsche Demokratie hört an der Urne auf.
Dass nur mit Deputaten und nicht mit Kosten gerechnet wurden, kommt da noch hinzu. Das hört sich für mich jetzt nicht nach überbordender Detailrechnung an, sondern etwas Prinzipielles, damit der Haushalt nicht von der Seite gesprengt werden kann. Das kann man sicher so oder so sehen. Ich würde hier aber keine Spitzfindigkeit unterstelle.