• Diplomjodler@lemmy.world
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    4 months ago

    Die Bürger dürfen also nur mitreden, wenn das für die Verwaltung keine Mühe verursacht. Toll.

    • CokesOPM
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      4 months ago

      Ganz so trist würde ich es nicht zeichnen. Das hat auch nichts mit Mühe zu tun. Die Begründungen mögen nicht auf komplette Gegenliebe stoßen, aber sie sind zumindest nicht hanebüchen:

      • die Mehrkosten für den Landeshaushalt wären immens und sind im Begehren nicht genauer angegeben
      • das Begehren nimmt Bezug auf die Volksabstimmung, bei der es aber andere Organisatoren waren

      Den zweiten Punkt finde ich sehr seltsam, den ersten für nachvollziehbar.

      • Diplomjodler@lemmy.world
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        4 months ago

        Es ist Aufgabe der Verwaltung den Willen der Bürger umzusetzen. Zu verlangen, dass man vorher alles auf Heller und Pfennig durchrechnet ist doch verrückt.

        • CokesOPM
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          4 months ago

          Wenn das neunjährige Gymnasium so eingeführt werden würde, wie sich die Antragssteller das erhoffen, habe das erhebliche Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Solche finanziell weitreichenden Volksbegehren verbietet die Verfassung Baden-Württembergs, heißt es in der Begründung des Innenministeriums.

          Dass nur mit Deputaten und nicht mit Kosten gerechnet wurden, kommt da noch hinzu. Das hört sich für mich jetzt nicht nach überbordender Detailrechnung an, sondern etwas Prinzipielles, damit der Haushalt nicht von der Seite gesprengt werden kann. Das kann man sicher so oder so sehen. Ich würde hier aber keine Spitzfindigkeit unterstelle.