Die Durchführung eines Volksbegehrens zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in BW ist laut Innenministerium nicht verfassungskonform. Es lehnte die Zulassung deshalb ab.
Wenn das neunjährige Gymnasium so eingeführt werden würde, wie sich die Antragssteller das erhoffen, habe das erhebliche Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Solche finanziell weitreichenden Volksbegehren verbietet die Verfassung Baden-Württembergs, heißt es in der Begründung des Innenministeriums.
Dass nur mit Deputaten und nicht mit Kosten gerechnet wurden, kommt da noch hinzu. Das hört sich für mich jetzt nicht nach überbordender Detailrechnung an, sondern etwas Prinzipielles, damit der Haushalt nicht von der Seite gesprengt werden kann. Das kann man sicher so oder so sehen. Ich würde hier aber keine Spitzfindigkeit unterstelle.
Dass nur mit Deputaten und nicht mit Kosten gerechnet wurden, kommt da noch hinzu. Das hört sich für mich jetzt nicht nach überbordender Detailrechnung an, sondern etwas Prinzipielles, damit der Haushalt nicht von der Seite gesprengt werden kann. Das kann man sicher so oder so sehen. Ich würde hier aber keine Spitzfindigkeit unterstelle.