• D_a_XOP
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    6
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    1 day ago

    Siehe auch die Unterschriftenaktionen von den Piraten. (Beitrag hier und hier)

    • Saleh
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      3
      ·
      24 hours ago

      Ich finde die Argumentation der ÖDP schlüssig, dass die Erfordernis nicht mehr für Parteien greifen sollte, die schon lange etabliert sind, auch wenn sie wenig Sitze bisher bekommen haben.

      Bei den Piraten hätte ich garnicht gedacht, dass sie noch für jede Wahl Unterschriften sammeln müssen. Dazu kommt dann noch so ein Quatsch, wie dass man nur für eine einzige Partei unterschreiben dürfen soll, und auf dem Unterschriftenzettel steht, dass man sich strafbar macht, wenn man für zwei Parteien unterschreibt. Wenn man bei Erst- und Zweitstimme nicht an die selbe Partei gebunden ist, warum darf man dann nur für eine Partei die Unterstützung erklären?

      Aus dem offiziellem Formblatt Anlage 21 BWO:

      Eine Unterschrift ist nur gültig, wenn sie der Unterzeichner persönlich und handschriftlich geleistet hat. Unterschriften dürfen erst gesammelt werden, wenn die Landesliste aufgestellt ist. Vorher geleistete Unter- schriften sind ungültig. Jeder Wahlberechtigte darf mit seiner Unterschrift nur eine Landesliste unterstützen. Wer mehrere Landeslisten unterzeichnet, macht sich nach § 108d in Verbindung mit § 107a des Strafge- setzbuches strafbar.

      § 107a Wahlfälschung (1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt.
      (2) Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt.
      (3) Der Versuch ist strafbar.

      Hier wird mit “Wahlfälschung” aus meiner Sicht völlig übertrieben.

      • D_a_XOP
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        3
        ·
        22 hours ago

        Dazu kommt dann noch so ein Quatsch, wie dass man nur für eine einzige Partei unterschreiben dürfen soll, und auf dem Unterschriftenzettel steht, dass man sich strafbar macht, wenn man für zwei Parteien unterschreibt.

        Beziehst du das auf das von dir zitierte Formblatt? Da steht nur was von wegen, du darfst nicht auf zwei verschiedenen Landeslisten (meines Erachtens von ein und derselben Partei) unterschreiben. Da steht nix, dass du nicht für zwei unterschiedlichen Parteien unterschreiben darfst.

        Der §107a bezieht sich auf die komplette Wahl. Da steht letztlich, dass du zwar im Falle einer Behinderung jemanden beim Wählen helfen darfst (zulässige Assistenz), aber nur das ankreuzen darfst, was derjenige auch will und nicht das, was du willst. Klassischer Altenheim-Paragraf, dass die Heimleitung nicht unter deinem Namen eine Stimme abgeben darf, die der Heimleitung genehm ist, sondern nur das, was du wählen wolltest.