• D_a_XOP
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    1 day ago

    Dazu kommt dann noch so ein Quatsch, wie dass man nur für eine einzige Partei unterschreiben dürfen soll, und auf dem Unterschriftenzettel steht, dass man sich strafbar macht, wenn man für zwei Parteien unterschreibt.

    Beziehst du das auf das von dir zitierte Formblatt? Da steht nur was von wegen, du darfst nicht auf zwei verschiedenen Landeslisten (meines Erachtens von ein und derselben Partei) unterschreiben. Da steht nix, dass du nicht für zwei unterschiedlichen Parteien unterschreiben darfst.

    Der §107a bezieht sich auf die komplette Wahl. Da steht letztlich, dass du zwar im Falle einer Behinderung jemanden beim Wählen helfen darfst (zulässige Assistenz), aber nur das ankreuzen darfst, was derjenige auch will und nicht das, was du willst. Klassischer Altenheim-Paragraf, dass die Heimleitung nicht unter deinem Namen eine Stimme abgeben darf, die der Heimleitung genehm ist, sondern nur das, was du wählen wolltest.