• elvith
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    2 months ago

    Unter Strafe gestellt ist in Deutschland dagegen das “Anwerben für fremden Wehrdienst”. Demnach wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt.

    Nächste Anzeige gegen den Redakteur dieser Meldung, weil “man durch die Argumentation, dass es nicht strafbar ist sich der Ukrainischen Armee anzuschließen und Russen abzustellen ja quasi um Anwerbung für einen fremden Wehrdienst halten könnte” in 3, 2, 1…

    • NeoNachtwaechter@lemmy.world
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      2 months ago

      Nein, diese Argumentation ist abwegig. Auch wenn jemand sagt, Tollkirschen essen ist nicht verboten, dann kann man demjenigen nicht vorwerfen, er hätte für Selbstmord geworben, und wenn jemand sagt, Rauchen macht nicht dick, dann kann man ihm nicht vorwerfen, er hätte für eine Zigaretten-Diät geworben.

      Schlichte Wahrheiten darf man ganz einfach sagen. Das ist kein Fehler. Sondern den Fehler macht der, der etas abwegiges daraus ableitet.

      • elvith
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        2 months ago

        Die erste Anzeige war ja auch schon abwegig - das wird niemanden von einer weiteren abhalten, egal wie abwegig.