Yasin Bläser aus Oybin kämpft für Kiew im Ukraine-Krieg. Mehrere Personen hatten ihn deshalb wegen Mordes angezeigt. Die Ermittlungen wurden jedoch eingestellt. Warum? Sächsische.de erklärt die Rechtslage.
Nein, diese Argumentation ist abwegig. Auch wenn jemand sagt, Tollkirschen essen ist nicht verboten, dann kann man demjenigen nicht vorwerfen, er hätte für Selbstmord geworben, und wenn jemand sagt, Rauchen macht nicht dick, dann kann man ihm nicht vorwerfen, er hätte für eine Zigaretten-Diät geworben.
Schlichte Wahrheiten darf man ganz einfach sagen. Das ist kein Fehler. Sondern den Fehler macht der, der etas abwegiges daraus ableitet.
Nein, diese Argumentation ist abwegig. Auch wenn jemand sagt, Tollkirschen essen ist nicht verboten, dann kann man demjenigen nicht vorwerfen, er hätte für Selbstmord geworben, und wenn jemand sagt, Rauchen macht nicht dick, dann kann man ihm nicht vorwerfen, er hätte für eine Zigaretten-Diät geworben.
Schlichte Wahrheiten darf man ganz einfach sagen. Das ist kein Fehler. Sondern den Fehler macht der, der etas abwegiges daraus ableitet.
Die erste Anzeige war ja auch schon abwegig - das wird niemanden von einer weiteren abhalten, egal wie abwegig.