• RidderSport
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      22
      ·
      2 days ago

      Hoffen wir einfach, dass du falsch liegst und ansonsten müssen wir eben auf die Straße.

      Nebenbei, ist jemand im Staatsrecht bewanderter als ich und kann mir sagen, ob die Wehrhaftigkeit der Demokratie bei Nicht-Handeln der Politik die Bürger ermächtigt selbst tätig zu werden? Ansonsten frage ich bei nächster Gelegenheit einmal einen mir bekannten Anwalt

      • truthfultemporarily
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        24
        ·
        2 days ago

        Es gibt das Widerstandsrecht das bisher 0 mal erfolgreich als Verteidigung anerkannt wurde.

        • CyberEgg@discuss.tchncs.de
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          14
          ·
          2 days ago

          Das Widerstandrecht würde von den derzeitigen Richtern wahrscheinlich erst unter Umständen als Verteidigung anerkannt werden, wenn diese Richter sie nicht mehr anerkennen können, weil es einen Regimewechsel gab und die Verfassung, die dieses Recht gewährt, abgeschafft wurde.

          • superkret
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            6
            ·
            2 days ago

            Wie wir gerade in den USA sehen, wird die Verfassung nicht abgeschafft, nur ignoriert.

            Das Widerstandsrecht gäbe theoretisch einer noch unabhängig agierenden Richterin die Option, wenn jemand wegen einer Widerstandshandlung angeklagt wurde, den Fall ans BVerfG weiterzureichen. Ohne den Artikel im GG müsste die Richterin die Angeklagte schuldig sprechen, wenn ein tatsächlicher Gesetzesverstoß stattgefunden hat, da sie selbst an das Gesetz gebunden ist.

            Das Widerstandsrecht hätte also genau dann einen Sinn, wenn die Exekutive das Recht ignoriert, die Judikative aber noch nicht gleich- oder ausgeschaltet wurde.

        • RmDebArc_5
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          8
          ·
          2 days ago

          Ich glaube das wurde auch weniger als Gesetz geschrieben das tatsächlich jemals rechtliche Konsequenzen hat, da wenn es eintreffen sollte es vermutlich eh nicht mehr gelten würde, sondern mehr so als Erinnerung “Notfalls Nazis töten”

        • Latschenkiefer
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          1
          ·
          2 days ago

          Es gab seit 1945 nichts wogegen du Wiederstand leisten musstest. Alle alten Gesetze die irgendein Problem darstellten wurden ja nach und nach abgeschsfft.

      • Venus_Ziegenfalle
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        5
        ·
        2 days ago

        GG Artikel 20 Absatz 4 behandelt genau das. Aber das dient eher dem eigenen Gewissen als juristischem Schutz.

  • feldwespe
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    18
    ·
    2 days ago

    Hurra, es geht endlich voran und
    sichtbar aufwärts…

    … mit Ranslites Bot-Versuch

  • Luffy@lemmy.ml
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    21
    ·
    edit-2
    2 days ago

    Und jetzt kommt der Bannhammer und Bonkt Hitler Weidel aufm Kopf, oder? Oder???

  • voodoocode
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    12
    ·
    2 days ago

    Wie wir letztens lasen, ist das für das Verbot keine Vorraussetzung, aber vielleicht macht es Druck.

  • Cacktus
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    1
    ·
    edit-2
    2 days ago

    Wichtig und richtig, aber bestimmt nicht für 200 300