• truthfultemporarily
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    24
    ·
    3 days ago

    Es gibt das Widerstandsrecht das bisher 0 mal erfolgreich als Verteidigung anerkannt wurde.

    • CyberEgg@discuss.tchncs.de
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      14
      ·
      3 days ago

      Das Widerstandrecht würde von den derzeitigen Richtern wahrscheinlich erst unter Umständen als Verteidigung anerkannt werden, wenn diese Richter sie nicht mehr anerkennen können, weil es einen Regimewechsel gab und die Verfassung, die dieses Recht gewährt, abgeschafft wurde.

      • superkret
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        6
        ·
        3 days ago

        Wie wir gerade in den USA sehen, wird die Verfassung nicht abgeschafft, nur ignoriert.

        Das Widerstandsrecht gäbe theoretisch einer noch unabhängig agierenden Richterin die Option, wenn jemand wegen einer Widerstandshandlung angeklagt wurde, den Fall ans BVerfG weiterzureichen. Ohne den Artikel im GG müsste die Richterin die Angeklagte schuldig sprechen, wenn ein tatsächlicher Gesetzesverstoß stattgefunden hat, da sie selbst an das Gesetz gebunden ist.

        Das Widerstandsrecht hätte also genau dann einen Sinn, wenn die Exekutive das Recht ignoriert, die Judikative aber noch nicht gleich- oder ausgeschaltet wurde.

    • RmDebArc_5
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      8
      ·
      3 days ago

      Ich glaube das wurde auch weniger als Gesetz geschrieben das tatsächlich jemals rechtliche Konsequenzen hat, da wenn es eintreffen sollte es vermutlich eh nicht mehr gelten würde, sondern mehr so als Erinnerung “Notfalls Nazis töten”

    • Latschenkiefer
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      1
      ·
      3 days ago

      Es gab seit 1945 nichts wogegen du Wiederstand leisten musstest. Alle alten Gesetze die irgendein Problem darstellten wurden ja nach und nach abgeschsfft.