• eldain@feddit.nl
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    4 months ago

    Meine Dienstpflicht war ne Ausbildung zum putzen. Munition war zu teuer zum verschießen, wir hatten ne Ration von 30 Patronen für den einen Tag aufm Schießplatz in den 9 Monaten und durften danach 6 Stunden die Waffen putzen. Und dann unsere Schuhe, Kleidung und am nächsten morgen wieder die Zimmer… Immerhin gabs 10 Euro pro Tag und freie Verpflegung… ich hoffe die heutige Jugend bekommt mehr Budget als wir. Dass die Taz abgeht bei grünen Männchen auch wenn sie sich nur verstecken bis die Amis zur Hilfe kommen…

    • flughoernchen
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      4 months ago

      Als ich vor einer Handvoll Jahren bei dem Verein war, gab es immerhin 40€ am Tag, freie Verpflegung und Stube sowie die Bahnfahrten für lau. Dafür hab ich auch nach den 3 Monaten Grundausbildung keine Schießbahn mehr gesehen.

    • Onomatopoetikum
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      4 months ago

      Ich verstehe deinen Punkt, es ist allerdings trotzdem eine militärische Ausbildung. Dort wird der Dienst an der Waffe geübt. Es wird also geübt, zu töten.

        • odd
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          4 months ago

          So ischs halt ge? Had uns früher au nix gmachd.

      • Successful_Try543
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        4 months ago

        Es wird also geübt, zu töten.

        Nein. Es wird geübt einen Gegner kampfunfähig zu machen, im besten Fall so zu verwunden, dass er andere (zwei oder mehr) gegnerische Soldaten für seine Versorgung bindet, da sich Kameraden (eigentlich) umeinander kümmern. Dass Gegner tödlich getroffen werden, ist kontraproduktiv und eigentlich nicht erwünscht, wird aber ggf. in Kauf genommen.

    • Tiptopit
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      4 months ago

      Weil es da gewisse Diskrepanzen gibt. Wir stufen eine nicht volljährige Person nicht als geeignet ein einen PKW zu führen oder harten Alkohol zu trinken, aber als geeignet die Entscheidung zu treffen sich zu einem Soldaten ausbilden zu lassen?

      • tobogganablaze@lemmus.org
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        4 months ago

        Die Entscheidung zur Berufswahl ist halt keine für die man Volljährigkeit braucht und man kann sich ja später auch wieder umentscheiden. Und vor 18 wird man bei der Bundeswehr auch nicht in den Einsatz geschickt, was konsistent mit der Auto- und Alkohl Regelung ist. Seh keine Diskrepanzen.

        • Tiptopit
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          4 months ago

          Hängt vom Beruf ab. Es hängt in meinen Augen zumindest schon ein Geschmäckle an, wenn ich zur Ausbildung zum Krankenpfleger 18 Jahre alt sein muss, zum töten aber schon eher ausgebildet werden darf. Im privaten Bereich darf man auch erst mit 18 im Wach- und Sicherheitsgewerbe arbeiten.

          In meinen Augen ist das keine Entscheidung ist, die ein Minderjähriger treffen kann/können sollte.

          • tobogganablaze@lemmus.org
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            4 months ago

            Es ist nicht so das sie dich als 17 Jähriger erstmal 10 Leute zum üben ermodern lassen. Es sind praktische, technische skills. Benutzung von Geräten und Maschinen, koordination im Team. Nichts was jetzt irgendwie super speziell ist oder man einem 17 Jährigen nicht zumuten kann.

            wenn ich zur Ausbildung zum Krankenpfleger 18 Jahre alt sein muss

            In dem Fall ist das so weil man unter 18 keine Nachtschichten arbeiten darf.

            Im privaten Bereich darf man auch erst mit 18 im Wach- und Sicherheitsgewerbe arbeiten.

            Aber die Ausbildung kannst du schon mit 15 anfangen. Das ist also wieder analog dazu, dass man vor 18 auch nicht in den Einsatz darf.

            • Tiptopit
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              4 months ago

              Valide Punkte durchaus, ein wichtiges Ding, was man mit unter 18 nicht darf fehlt aber auch: Wahlrecht.

      • Eheran@lemmy.world
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        4 months ago

        PKW führen darf man doch schon mit 16? Genauer ab 6 Monate vor dem 17. Geburtstag.

        • Tiptopit
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          4 months ago

          In Begleitung eines Erwachsenen, also nicht wirklich in eigener Verantwortung.

          • Eheran@lemmy.world
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            4 months ago

            Und bei der Armee sind die ganz alleine mit Waffe unterwegs…? Es gibt so viele sinnvolle Argumente, das ist halt keines.

            • Quittenbrot
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              4 months ago

              Wie in einem älteren Kommentar bereits erläutert, sind die 17-jährigen nicht ganz alleine mit Waffe unterwegs. Sie dürfen sie nur zu Übungs- und Ausbildungszwecken verwenden und dabei stets unter besonderem Schutz und Aufsicht durch die Vorgesetzten. Also eben auch absolut nicht in eigener Verantwortung.

            • Tiptopit
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              4 months ago

              Naja, ich sehe da schon qualitativ einen Unterschied ob jemand in Begleitung ein Auto fährt oder in Begleitung den Umgang mit Schusswaffen lernt um andere Leute zu verletzen.

  • Fribbtastic@lemmy.world
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    4 months ago

    https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/mit-17-jahren-zur-bundeswehr-43470

    Vielleicht etwas was man such durchlesen sollte. Nicht jeder depp kann mit 17 zur Bundeswehr.

    Darfst nicht in den auslandseinsatz und der waffengebrauch ist auch nur zu Ausbildungszwecken gestattet. Darfst nicht einmal am aktiven Wachdienst teilnehmen weil du ja dann in eine schusssituation kommen könntest.

    Ich hatte einen Kameraden der noch minderjährig war in meiner AGA und er konnte nicht zum gefreiten befördert werden weil er die Wache nicht abgeschlossen hatte, weil er halt eben noch minderjährig war.

  • einkorn
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    4 months ago

    Ab 17 geht mittlerweile auch? Finde ich schon sehr kritisch. Mit 17 ist man ja noch nicht mal voll strafmündig. Gibt das dann noch Jugendknast, wenn ein Möchtegern-Rambo den anderen erschießt?

    • Ooops
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      4 months ago

      Was heißt hier “mittlerweile”? Nur weil gerade die linke “Wenn wir uns nur brav zum Sterben hinlegen, wird uns auch nichts passieren”-Ecke mal wieder Märchen erzählt, um es anders darzustellen, werden sie nicht wahr.

      • einkorn
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        4 months ago

        Seit wann gibts das denn?

        In der Grafik von Wikipedia ist der freiwillige Dienst ab 17 auch angegeben, aber weder im Absatz auf der Übersichtsseite, noch auf der Detailseite finde ich spontan Informationen dazu. Auch wenn ich mich durch das Wehrpflichtgesetz klicke fällt mir nichts ins Auge.

        Und steck mich bitte nicht mit den “Liebe besiegt alles” Baumknutschern in eine Ecke. Ich halte es nur schlicht und ergreifend für schwierig jemandem, von dem der der Staat selbst ausgeht, dass er/sie nicht voll strafmündig ist, eine Waffe in die Hand zu drücken.

        Einschränkung bei der Entsendung zu Einsätzen hin oder her.

        • Ooops
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          4 months ago

          Jemand möge mich korrigieren aber…

          Wehrpflichtgesetz §5 (2): Einem Antrag auf vorzeitige Heranziehung kann nach Vollendung des 17. Lebensjahres und soll nach Vollendung des 18. Lebensjahres entsprochen werden. Der Antrag Minderjähriger bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

          Da keine der Änderungen an Paragraph 5 über die Jahre (siehe z.B. hier) den Teil berührten, würde ich einfach mal sagen: schon immer.

          • einkorn
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            4 months ago

            Ok, interessant.

            Ich denke mal, das war bisher eben kein großes Thema, da ab 18 sowieso eingezogen wurde. Warum sich dann mit 17 freiwillig melden? Klar, es gibt wie immer Ausnahmefälle …