• einkorn
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    2 months ago

    Seit wann gibts das denn?

    In der Grafik von Wikipedia ist der freiwillige Dienst ab 17 auch angegeben, aber weder im Absatz auf der Übersichtsseite, noch auf der Detailseite finde ich spontan Informationen dazu. Auch wenn ich mich durch das Wehrpflichtgesetz klicke fällt mir nichts ins Auge.

    Und steck mich bitte nicht mit den “Liebe besiegt alles” Baumknutschern in eine Ecke. Ich halte es nur schlicht und ergreifend für schwierig jemandem, von dem der der Staat selbst ausgeht, dass er/sie nicht voll strafmündig ist, eine Waffe in die Hand zu drücken.

    Einschränkung bei der Entsendung zu Einsätzen hin oder her.

    • Ooops
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      2 months ago

      Jemand möge mich korrigieren aber…

      Wehrpflichtgesetz §5 (2): Einem Antrag auf vorzeitige Heranziehung kann nach Vollendung des 17. Lebensjahres und soll nach Vollendung des 18. Lebensjahres entsprochen werden. Der Antrag Minderjähriger bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

      Da keine der Änderungen an Paragraph 5 über die Jahre (siehe z.B. hier) den Teil berührten, würde ich einfach mal sagen: schon immer.

      • einkorn
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        2 months ago

        Ok, interessant.

        Ich denke mal, das war bisher eben kein großes Thema, da ab 18 sowieso eingezogen wurde. Warum sich dann mit 17 freiwillig melden? Klar, es gibt wie immer Ausnahmefälle …