• JoKi
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    2 days ago

    “Sein Richteramt und den Anspruch auf eine Pension hat der 61-Jährige verloren.”

    Das mit der Pension ist zwar hart, aber hoffentlich abschreckend genug für andere Richter.

    • ladicius@lemmy.world
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      2 days ago

      Finde ich nicht hart, er bekommt Sozialrente und kann sogar eine selber bewohnte Immobilie behalten, sowie ich weiß. Der fällt so gesehen sanft. Als Abschreckung sollte es trotzdem genügen, das hoffe ich auch.

      Die Menschen, die Angehörige durch Corona verloren haben, hat es hart getroffen, und mit deren Leben und Glück hat die Arschgeige ein widerliches Spiel gespielt.

      • JoKi
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        2 days ago

        Das “hart” war auch mehr aus seiner Sicht. Das Urteil ist natürlich angemessen, auch wenn persönlichen Folgen der Betroffenen durch die Justiz leider selten wirklich angemessen begegnet werden kann.

    • Saleh
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      2 days ago

      Ich habe mal nachgeschaut. Selbst auf der niedrigsten Gruppe dürfte er durch sein Alter und die lange Tätigkeit eine hohe Stufe haben und um die 7.000-9.000 brutto verdient haben. Das war auf jeden Fall genug um privat vorzusorgen.

      • Scipitie@lemmy.dbzer0.com
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        2 days ago

        Warum sollte er vorgesorgt haben, wenn er fest mit einer Pension rechnete? Kann gut sein, dass er sehr hart fällt.

        Hoffentlich.

        • Laser
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          2 days ago

          Dazu kommt, dass er rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung landet, aber der Dienstherr nur den Arbeitgeberanteil zahlt. Und auch ich gehe davon aus, dass seine private Vorsorge eher begrenzt ausfällt.

          D.h. wenn er jetzt im Renteneintrittsalter wäre, bekäme er nur 50% dessen, was ein normaler Arbeitnehmer bei gleichem brutto bekommt - natürlich nur fair, letzterer musste immerhin sein Arbeitsleben dafür eine Sozialabgabe zahlen.

          Das wären nach meiner kurzen Überschlagung für ihn ca. 1300€, die ihm dann jetzt monatlich als Rente zustehen. Statt 70% der letzten Bezüge, die ja auch immer angepasst werden…

          Aber es kommt ja noch besser. Da er als Staatsdiener höchstwahrscheinlich privat krankenversichert ist, wird er das jetzt auch bleiben müssen - ein Wechsel in die GKV ist nur bis 55 Jahre möglich. In seinem Alter wird das ganz schön teuer - besonders, wenn dann noch die Beihilfe wegfällt… Viel Spaß im Grundtarif :)

          • NeoNachtwaechter@lemmy.world
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            2 days ago

            Dazu kommt, dass er rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung landet, aber der Dienstherr nur den Arbeitgeberanteil zahlt.

            Meine private DRV Expertin ist allerdings abweichender Ansicht: bei der Nachversicherung in der gesetzlichen ‘zahlt’ der Dienstherr die gesamten Beiträge.

            natürlich nur fair, letzterer musste immerhin sein Arbeitsleben dafür eine Sozialabgabe zahlen.

            Der Beamte hatte sein Arbeitsleben lang ein etwas niedrigeres Gehaltsniveau als die private Wirtschaft.

            Nachversichert wird anhand des tatsächlich verdienten Brutto. Das ergibt dann in der gesetzlichen Rente schon erheblich weniger als die Pension gewesen wäre.