Weil ein Familienrichter aus Weimar die Corona-Maßnahmen an Schulen für falsch hielt, suchte er gezielt nach einem passenden Fall und geneigten Gutachtern für eine entsprechende Entscheidung - und beging so Rechtsbeugung. Von C. Kehlbach.
Finde ich nicht hart, er bekommt Sozialrente und kann sogar eine selber bewohnte Immobilie behalten, sowie ich weiß. Der fällt so gesehen sanft. Als Abschreckung sollte es trotzdem genügen, das hoffe ich auch.
Die Menschen, die Angehörige durch Corona verloren haben, hat es hart getroffen, und mit deren Leben und Glück hat die Arschgeige ein widerliches Spiel gespielt.
Das “hart” war auch mehr aus seiner Sicht. Das Urteil ist natürlich angemessen, auch wenn persönlichen Folgen der Betroffenen durch die Justiz leider selten wirklich angemessen begegnet werden kann.
Ich habe mal nachgeschaut. Selbst auf der niedrigsten Gruppe dürfte er durch sein Alter und die lange Tätigkeit eine hohe Stufe haben und um die 7.000-9.000 brutto verdient haben. Das war auf jeden Fall genug um privat vorzusorgen.
Dazu kommt, dass er rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung landet, aber der Dienstherr nur den Arbeitgeberanteil zahlt. Und auch ich gehe davon aus, dass seine private Vorsorge eher begrenzt ausfällt.
D.h. wenn er jetzt im Renteneintrittsalter wäre, bekäme er nur 50% dessen, was ein normaler Arbeitnehmer bei gleichem brutto bekommt - natürlich nur fair, letzterer musste immerhin sein Arbeitsleben dafür eine Sozialabgabe zahlen.
Das wären nach meiner kurzen Überschlagung für ihn ca. 1300€, die ihm dann jetzt monatlich als Rente zustehen. Statt 70% der letzten Bezüge, die ja auch immer angepasst werden…
Aber es kommt ja noch besser. Da er als Staatsdiener höchstwahrscheinlich privat krankenversichert ist, wird er das jetzt auch bleiben müssen - ein Wechsel in die GKV ist nur bis 55 Jahre möglich. In seinem Alter wird das ganz schön teuer - besonders, wenn dann noch die Beihilfe wegfällt… Viel Spaß im Grundtarif :)
Dazu kommt, dass er rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung landet, aber der Dienstherr nur den Arbeitgeberanteil zahlt.
Meine private DRV Expertin ist allerdings abweichender Ansicht: bei der Nachversicherung in der gesetzlichen ‘zahlt’ der Dienstherr die gesamten Beiträge.
natürlich nur fair, letzterer musste immerhin sein Arbeitsleben dafür eine Sozialabgabe zahlen.
Der Beamte hatte sein Arbeitsleben lang ein etwas niedrigeres Gehaltsniveau als die private Wirtschaft.
Nachversichert wird anhand des tatsächlich verdienten Brutto. Das ergibt dann in der gesetzlichen Rente schon erheblich weniger als die Pension gewesen wäre.
“Sein Richteramt und den Anspruch auf eine Pension hat der 61-Jährige verloren.”
Das mit der Pension ist zwar hart, aber hoffentlich abschreckend genug für andere Richter.
Finde ich nicht hart, er bekommt Sozialrente und kann sogar eine selber bewohnte Immobilie behalten, sowie ich weiß. Der fällt so gesehen sanft. Als Abschreckung sollte es trotzdem genügen, das hoffe ich auch.
Die Menschen, die Angehörige durch Corona verloren haben, hat es hart getroffen, und mit deren Leben und Glück hat die Arschgeige ein widerliches Spiel gespielt.
Das “hart” war auch mehr aus seiner Sicht. Das Urteil ist natürlich angemessen, auch wenn persönlichen Folgen der Betroffenen durch die Justiz leider selten wirklich angemessen begegnet werden kann.
Ich habe mal nachgeschaut. Selbst auf der niedrigsten Gruppe dürfte er durch sein Alter und die lange Tätigkeit eine hohe Stufe haben und um die 7.000-9.000 brutto verdient haben. Das war auf jeden Fall genug um privat vorzusorgen.
Warum sollte er vorgesorgt haben, wenn er fest mit einer Pension rechnete? Kann gut sein, dass er sehr hart fällt.
Hoffentlich.
Dazu kommt, dass er rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung landet, aber der Dienstherr nur den Arbeitgeberanteil zahlt. Und auch ich gehe davon aus, dass seine private Vorsorge eher begrenzt ausfällt.
D.h. wenn er jetzt im Renteneintrittsalter wäre, bekäme er nur 50% dessen, was ein normaler Arbeitnehmer bei gleichem brutto bekommt - natürlich nur fair, letzterer musste immerhin sein Arbeitsleben dafür eine Sozialabgabe zahlen.
Das wären nach meiner kurzen Überschlagung für ihn ca. 1300€, die ihm dann jetzt monatlich als Rente zustehen. Statt 70% der letzten Bezüge, die ja auch immer angepasst werden…
Aber es kommt ja noch besser. Da er als Staatsdiener höchstwahrscheinlich privat krankenversichert ist, wird er das jetzt auch bleiben müssen - ein Wechsel in die GKV ist nur bis 55 Jahre möglich. In seinem Alter wird das ganz schön teuer - besonders, wenn dann noch die Beihilfe wegfällt… Viel Spaß im Grundtarif :)
Meine private DRV Expertin ist allerdings abweichender Ansicht: bei der Nachversicherung in der gesetzlichen ‘zahlt’ der Dienstherr die gesamten Beiträge.
Der Beamte hatte sein Arbeitsleben lang ein etwas niedrigeres Gehaltsniveau als die private Wirtschaft.
Nachversichert wird anhand des tatsächlich verdienten Brutto. Das ergibt dann in der gesetzlichen Rente schon erheblich weniger als die Pension gewesen wäre.
Scheint auch so zu stimmen, dann hätte ich wohl etwas falsches im Kopf.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2023/231220-nachversicherung.html
Dann wird es für ihn wahrscheinlich gerade noch so zu ertragen sein.
Für’s “Bürgern” dürfte es noch knapp zuviel sein 😉