Weil ein Familienrichter aus Weimar die Corona-Maßnahmen an Schulen für falsch hielt, suchte er gezielt nach einem passenden Fall und geneigten Gutachtern für eine entsprechende Entscheidung - und beging so Rechtsbeugung. Von C. Kehlbach.
Dazu kommt, dass er rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung landet, aber der Dienstherr nur den Arbeitgeberanteil zahlt.
Meine private DRV Expertin ist allerdings abweichender Ansicht: bei der Nachversicherung in der gesetzlichen ‘zahlt’ der Dienstherr die gesamten Beiträge.
natürlich nur fair, letzterer musste immerhin sein Arbeitsleben dafür eine Sozialabgabe zahlen.
Der Beamte hatte sein Arbeitsleben lang ein etwas niedrigeres Gehaltsniveau als die private Wirtschaft.
Nachversichert wird anhand des tatsächlich verdienten Brutto. Das ergibt dann in der gesetzlichen Rente schon erheblich weniger als die Pension gewesen wäre.
Meine private DRV Expertin ist allerdings abweichender Ansicht: bei der Nachversicherung in der gesetzlichen ‘zahlt’ der Dienstherr die gesamten Beiträge.
Der Beamte hatte sein Arbeitsleben lang ein etwas niedrigeres Gehaltsniveau als die private Wirtschaft.
Nachversichert wird anhand des tatsächlich verdienten Brutto. Das ergibt dann in der gesetzlichen Rente schon erheblich weniger als die Pension gewesen wäre.
Scheint auch so zu stimmen, dann hätte ich wohl etwas falsches im Kopf.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2023/231220-nachversicherung.html
Dann wird es für ihn wahrscheinlich gerade noch so zu ertragen sein.
Für’s “Bürgern” dürfte es noch knapp zuviel sein 😉