• DetektivEdgar
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    4 hours ago

    Das Vorgehen aus Markenrecht bei dem satirischen Video fand ich auch etwas anrüchig. Man muss aber davon ausgehen, dass es auch andere Wege gegeben hätte, die vielleicht dogmatisch schwieriger zu begründen waren. Daher verstehe ich auch den Pragmatismus, das so zu regeln. Sonst hätte sich irgendein AFD Otto wieder beschwert, dass die Regierung ein paar 1000 € an Anwaltskosten produziert hat.

    Aber du lieferst ja die Erklärung selbst, weshalb es im Grunde sinnvoll ist, Zeichen wie den Bundesadler zu schützen. Es geht darum, dass der Bund umfassend davor geschützt wird, dass Dritte sich das Zeichen für irgendwas aneignen. Das ist aus Kriminalprävention mehr als sinnvoll. Es gibt so schon genug unseriöse Angebote, die sich mit vermeintlichen Hoheitszeichen legitimieren wollen.

    • Saleh
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      ·
      3 hours ago

      Das fällt dann halt nicht unter Markenrecht, sondern unter Amtsanmaßung bzw. Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

      https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132.html
      https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html

      Die geschützten Gegenstände und die Schutzziele unterscheiden sich. Beim Urheber- und Markenrecht geht es um kommerzielle Verwertung. Bei Amtsanmaßung geht es darum, Menschen davor zu schützen, dass sie unrechtmäßig zu Handlungen gezwungen werden, oder mit Falschinformationen in die Irre geführt werden.

      • DetektivEdgar
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        3 hours ago

        Ich bin Jurist, ich weiß, dass die Ziele sich unterscheiden. Mein Punkt ist, dass es völlig legitim ist, möglichst umfangreichen gesetzlichen Schutz vor Missbrauch zu etablieren. Demnach halte ich es für absolut nicht verwerflich, den Bundesadler auch als Zeichen zu schützen.

        Strafrechtliche Verfolgung ist nicht ansatzweise so schnell wie kommerzielle Schutzrechte geltend zu machen. Das sieht man ja in dem konkreten Beispiel.