• Saleh
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    3 hours ago

    Das fällt dann halt nicht unter Markenrecht, sondern unter Amtsanmaßung bzw. Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132.html
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html

    Die geschützten Gegenstände und die Schutzziele unterscheiden sich. Beim Urheber- und Markenrecht geht es um kommerzielle Verwertung. Bei Amtsanmaßung geht es darum, Menschen davor zu schützen, dass sie unrechtmäßig zu Handlungen gezwungen werden, oder mit Falschinformationen in die Irre geführt werden.

    • DetektivEdgar
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      3 hours ago

      Ich bin Jurist, ich weiß, dass die Ziele sich unterscheiden. Mein Punkt ist, dass es völlig legitim ist, möglichst umfangreichen gesetzlichen Schutz vor Missbrauch zu etablieren. Demnach halte ich es für absolut nicht verwerflich, den Bundesadler auch als Zeichen zu schützen.

      Strafrechtliche Verfolgung ist nicht ansatzweise so schnell wie kommerzielle Schutzrechte geltend zu machen. Das sieht man ja in dem konkreten Beispiel.