Was als Funkspruch ukrainischer Soldaten begann, ist zur Parole des ukrainischen Widerstands geworden. Als Marke eingetragen werden kann der Slogan aber nicht, wie das Gericht der Europäischen Union entschied. Von A. Lagmöller
Die geschützten Gegenstände und die Schutzziele unterscheiden sich. Beim Urheber- und Markenrecht geht es um kommerzielle Verwertung. Bei Amtsanmaßung geht es darum, Menschen davor zu schützen, dass sie unrechtmäßig zu Handlungen gezwungen werden, oder mit Falschinformationen in die Irre geführt werden.
Ich bin Jurist, ich weiß, dass die Ziele sich unterscheiden. Mein Punkt ist, dass es völlig legitim ist, möglichst umfangreichen gesetzlichen Schutz vor Missbrauch zu etablieren. Demnach halte ich es für absolut nicht verwerflich, den Bundesadler auch als Zeichen zu schützen.
Strafrechtliche Verfolgung ist nicht ansatzweise so schnell wie kommerzielle Schutzrechte geltend zu machen. Das sieht man ja in dem konkreten Beispiel.
Das fällt dann halt nicht unter Markenrecht, sondern unter Amtsanmaßung bzw. Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html
Die geschützten Gegenstände und die Schutzziele unterscheiden sich. Beim Urheber- und Markenrecht geht es um kommerzielle Verwertung. Bei Amtsanmaßung geht es darum, Menschen davor zu schützen, dass sie unrechtmäßig zu Handlungen gezwungen werden, oder mit Falschinformationen in die Irre geführt werden.
Ich bin Jurist, ich weiß, dass die Ziele sich unterscheiden. Mein Punkt ist, dass es völlig legitim ist, möglichst umfangreichen gesetzlichen Schutz vor Missbrauch zu etablieren. Demnach halte ich es für absolut nicht verwerflich, den Bundesadler auch als Zeichen zu schützen.
Strafrechtliche Verfolgung ist nicht ansatzweise so schnell wie kommerzielle Schutzrechte geltend zu machen. Das sieht man ja in dem konkreten Beispiel.