• kossa@pleroma.kollar.cloud
    link
    fedilink
    arrow-up
    17
    ·
    23 days ago

    @SapphireSphinx
    Ist halt auch wahrlich ein merkwürdiger Mechanismus. Wenn man eine Mehrheit braucht, um ein Verbot beim BVerfG prüfen (!) zu lassen, gibt es ja quasi gar keinen Weg mehr, wenn die potentiell zu verbietende Partei die Mehrheit hat.

    • homoludens
      link
      fedilink
      arrow-up
      10
      ·
      edit-2
      23 days ago

      Der Staat ist halt nichts, was objektiv besteht - es ist eine Art, unsere Gesellschaft zu strukturieren. D.h. der Staat kann unsere Gesellschaft beeinflussen. Aber wenn die Mehrheit der Bevölkerung erstmal soviele antidemokratische Parteien gewählt hat, dass sie Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat in der Hand haben, ist eben Game Over. Ich weiß nicht, wie da noch ein sinnvoller Mechanismus aussehen soll, der nicht seinerseits mehr Schwierigkeiten produziert.

      • kossa
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        4
        ·
        23 days ago

        Ja klar ist viel davon Gedankenkonstrukt, und wenn Exekutive und Legislative verloren sind dann ist es zu spät. Ist n bisschen wie das Widerstandsrecht, das gibt es ja auch nur, damit sich die Leute, die das Grundgesetz geschrieben haben, gut fühlen konnten.

        Aber gerade akut würde ein Mechanismus, dass bspw. 100 Abgeordnete eine Prüfung anstoßen könnten, ohne dass sie dafür erst eine Mehrheit finden müssen, enorm helfen. Wenn Faschos mehr als 50% haben ist es zu spät, aber jetzt wo so viele Abgeordnete irgendeine diffuse Angst haben (lies: keinen Schneid oder ein überaltertes Demokratiebild haben) das BVerfG anzurufen, würde es mich freuen, wenn die 110 Abgeordnete mit Rückgrat irgendeine Option hätten.

    • NeoNachtwaechter@lemmy.world
      link
      fedilink
      arrow-up
      1
      arrow-down
      8
      ·
      23 days ago

      gibt es ja quasi gar keinen Weg mehr, wenn die potentiell zu verbietende Partei die Mehrheit hat.

      Was in einer Demokratie ja auch korrekt ist, wenn man etwas genauer darüber nachdenkt…

      • kossa@pleroma.kollar.cloud
        link
        fedilink
        arrow-up
        14
        ·
        23 days ago

        @NeoNachtwaechter
        Wenn man den Demokratiebegriff aus dem 19. Jahrhundert zugrundelegt ja. Der hat sich aber nach den Erfahrungen aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts weiterentwickelt insbesondere rund um den Punkt der Minderheitenrechte und des Minderheitenschutzes.

              • leisesprecher
                link
                fedilink
                arrow-up
                9
                ·
                23 days ago

                Das ist doch gerade der Punkt.

                Du redest hier die ganze Zeit von parlamentarischen Mehrheiten, als wenn die die ultimative Wahrheit wären. Das ist nicht der Fall. Es ist vollkommen verfassungskonform möglich, einen erheblichen Teil der Bevölkerung de facto nicht zu repräsentieren. Dann hast eine parlamentarische Mehrheit, aber deutlich unter 50% der Wähler haben die Partei gewählt. Wenn du dazu noch Nichtwähler und nicht (mehr) Wahlberechtigte dazu zählst, kann eine deutliche Minderheit er Bevölkerung die Macht übernehmen.

                Genau für so ein Szenario braucht es Absicherungen.

              • kossa
                link
                fedilink
                Deutsch
                arrow-up
                7
                ·
                23 days ago

                Heute gibt es ja auch keine Mehrheit für Verbote, sondern eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das ist ja mein Punkt, das Parlament sollte auch durch einen Minderheitenbeschluss eine Prüfung der Verfassungstreue einleiten können.

                Ist eine Entscheidung des BVerfG der Weisheit letzter Schluss? Nein, aber besser als gar keine Möglichkeit.