• kossa@pleroma.kollar.cloud
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    23 days ago

    @NeoNachtwaechter
    Wenn man den Demokratiebegriff aus dem 19. Jahrhundert zugrundelegt ja. Der hat sich aber nach den Erfahrungen aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts weiterentwickelt insbesondere rund um den Punkt der Minderheitenrechte und des Minderheitenschutzes.

          • leisesprecher
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            ·
            23 days ago

            Das ist doch gerade der Punkt.

            Du redest hier die ganze Zeit von parlamentarischen Mehrheiten, als wenn die die ultimative Wahrheit wären. Das ist nicht der Fall. Es ist vollkommen verfassungskonform möglich, einen erheblichen Teil der Bevölkerung de facto nicht zu repräsentieren. Dann hast eine parlamentarische Mehrheit, aber deutlich unter 50% der Wähler haben die Partei gewählt. Wenn du dazu noch Nichtwähler und nicht (mehr) Wahlberechtigte dazu zählst, kann eine deutliche Minderheit er Bevölkerung die Macht übernehmen.

            Genau für so ein Szenario braucht es Absicherungen.

          • kossa
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            ·
            23 days ago

            Heute gibt es ja auch keine Mehrheit für Verbote, sondern eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das ist ja mein Punkt, das Parlament sollte auch durch einen Minderheitenbeschluss eine Prüfung der Verfassungstreue einleiten können.

            Ist eine Entscheidung des BVerfG der Weisheit letzter Schluss? Nein, aber besser als gar keine Möglichkeit.