• philpo
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    16 days ago

    Jein. Denn in Deutschland hast du in dem Fall das Haftungsprinzip für Gesundheitskosten unmittelbar(d.h. der Verursacher muss die Kosten für die mit dem Unfall assoziierten Heilbehandlungskosten,etc. tragen und es muss nicht erst wie z.B. in den meisten US Bundesstaaten deren Berechtigung gerichtlich erstritten werden. (Hier gehen Klagen eher darum wie die Verteilung ist bzw. ob nicht Teile ungerechtfertigt waren) Tatsächlich habe ich in meinen ganzen Jahren in der Branche noch nie erlebt,dass sich da bei Privatversicherten(und nix anderes ist die Konstellation deines Beispiels) die gegnerischen Versicherungen groß angestellt haben - Lohnfortzahlung und materieller Ersatz sind in Hinblick auf die geringen Healthcare Kosten in DE meist viel dramatischer.

    • lurch (he/him)@sh.itjust.works
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      16 days ago

      Die gesetzliche KV läuft auch aus, wenn man einige Zeit arbeitslos ist und sich nicht arbeitslos meldet. Ich kannte jemanden, der ein Herzproblem hatte, nachdem die gesetzliche KV abgelaufen war. Er hatte den Notruf gewählt und es kamen erst Sanis, dann später ein Notarzt, dann haben sie ihn ins Krankenhaus gebracht, wo er stabilisiert werden konnte und wieder Heim geschickt wurde. Ich habe die Rechnung geshehen, die er ungefragt, per Post bekam. Es waren über 12000€.

      • philpo
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        15 days ago

        Ja. In OP Posts ging es aber um einen Verkehrsunfall. In diesem Fall gilt das Verursacherprinzip auch bei Gesundheitskosten.

        Wenn du keine KV hast (warum auch immer)und ein Problem ohne Fremdverschulden hast,kriegst du die Rechnung,ja. 1200€ sind durchaus marktüblich bzw. sogar noch im unteren Bereich.