• lurch (he/him)@sh.itjust.works
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    16 days ago

    Die gesetzliche KV läuft auch aus, wenn man einige Zeit arbeitslos ist und sich nicht arbeitslos meldet. Ich kannte jemanden, der ein Herzproblem hatte, nachdem die gesetzliche KV abgelaufen war. Er hatte den Notruf gewählt und es kamen erst Sanis, dann später ein Notarzt, dann haben sie ihn ins Krankenhaus gebracht, wo er stabilisiert werden konnte und wieder Heim geschickt wurde. Ich habe die Rechnung geshehen, die er ungefragt, per Post bekam. Es waren über 12000€.

    • philpo
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      15 days ago

      Ja. In OP Posts ging es aber um einen Verkehrsunfall. In diesem Fall gilt das Verursacherprinzip auch bei Gesundheitskosten.

      Wenn du keine KV hast (warum auch immer)und ein Problem ohne Fremdverschulden hast,kriegst du die Rechnung,ja. 1200€ sind durchaus marktüblich bzw. sogar noch im unteren Bereich.