• JoKi
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    1 month ago

    Der Beitrag des ADFC greift auch andere Formulierungen auf, z.B. die Nennung ob Radfahrer dunkle Kleidung oder keinen Fahrradhelm trugen. Gerade die Bemerkung zum Helm impliziert eine potenzielle Mitschuld der Radfahrenden, obwohl es keine Pflicht dazu gibt. Zumal in solchen Meldungen dennoch meist von Radfahrenden geschrieben wird und nicht von involvierten Fahrrädern. Damit bleibt dennoch eine Unausgeglichenheit bei den Unfallbeteiligten. Dass der Autofahrer im konkreten Fall auch noch Unfallflucht beging macht die Überschrift auch nicht gerade neutraler.

    • Successful_Try543
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      1 month ago

      Ob der Radfahrer einen Helm trug oder nicht hat mit der Schuldfrage am Unfall erstmal nichts zu tun, höchstens bei der Beurteilung, ob die Schwere der Kopfverletzungen möglicherweise mit Helm eine anderere gewesen wäre als ohne.
      Ein Fahrrad fährt eigentlich nicht von selbst, bzw. unbeabsichtigt irgendwohin, ein Auto bisweilen schon.
      Über die Unfallflucht gibt es keine Diskussion. Die ist, akuter Drogenrausch oder Amnesie ausgeklammert, unentschuldbar. Und auch in den anderen beiden Fällen sollte es sich mit der Fahrerlaubnis des Unfallfahrers erledigt haben.

      • JoKi
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        1 month ago

        Und obwohl der Helm für den Unfallhergang unerheblich ist, wird es immer mal wieder erwähnt. Teilweise auch ohne wirkliche Aussage dahinter. Bei Autofahrern wird hingegen kaum erwähnt, ob diese nicht verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen wie Airbags oder auffällige Reflektoren haben.

        Auch auf einem Rad können Fahrende die Kontrolle aufgrund von technischen Fehlern die Kontrolle verlieren. Bei Pedelecs dürfte das Risiko sogar noch höher sein. Dennoch wird kaum geschrieben, das Fahrrad habe sich auffällig bewegt sondern eher über die Radfahrenden.

        Es bleibt einfach auffällig, wie unterschiedlich Verkehrsteilnehmer in solchen Berichten adressiert werden.

        • Successful_Try543
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          1 month ago

          Wieso soll der Helm für die Kopfverletzung unerheblich sein? Er ist nur unerheblich bei der Frage, ob und warum der Autofahrer den Radfahrer umgefahren hat oder nicht.

          • JoKi
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            1 month ago

            Stimmt, hab das gerade geändert, wie ich es ursprünglich meinte. Sorry!

            Die Verletzung ist unerheblich für die Schuldfrage oder den Hergang. Und dennoch wird je nach Formulierung suggeriert, es wäre ein Versäumnis des Radfahrers keinen Helm getragen zu haben, obwohl nicht unbedingt klar ist wie viel Effekt er überhaupt gehabt hätte.