• JoKi
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    2 months ago

    Und obwohl der Helm für den Unfallhergang unerheblich ist, wird es immer mal wieder erwähnt. Teilweise auch ohne wirkliche Aussage dahinter. Bei Autofahrern wird hingegen kaum erwähnt, ob diese nicht verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen wie Airbags oder auffällige Reflektoren haben.

    Auch auf einem Rad können Fahrende die Kontrolle aufgrund von technischen Fehlern die Kontrolle verlieren. Bei Pedelecs dürfte das Risiko sogar noch höher sein. Dennoch wird kaum geschrieben, das Fahrrad habe sich auffällig bewegt sondern eher über die Radfahrenden.

    Es bleibt einfach auffällig, wie unterschiedlich Verkehrsteilnehmer in solchen Berichten adressiert werden.

    • Successful_Try543
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      2 months ago

      Wieso soll der Helm für die Kopfverletzung unerheblich sein? Er ist nur unerheblich bei der Frage, ob und warum der Autofahrer den Radfahrer umgefahren hat oder nicht.

      • JoKi
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        2 months ago

        Stimmt, hab das gerade geändert, wie ich es ursprünglich meinte. Sorry!

        Die Verletzung ist unerheblich für die Schuldfrage oder den Hergang. Und dennoch wird je nach Formulierung suggeriert, es wäre ein Versäumnis des Radfahrers keinen Helm getragen zu haben, obwohl nicht unbedingt klar ist wie viel Effekt er überhaupt gehabt hätte.