• Successful_Try543
    link
    fedilink
    arrow-up
    2
    arrow-down
    1
    ·
    edit-2
    1 month ago

    Correctiv hat die Umstände der Abstimmung 1997 näher beleuchtet.

    Allerdings hatte die Abstimmung eine lange Vorgeschichte. Zwischen den Parteien war im Vorfeld ein Streit um eine sogenannte Widerspruchsklausel entbrannt. Die Klausel sah vor, dass eine Anzeige im Nachhinein durch das mutmaßliche Opfer zurückgezogen werden könnte. Kritiker befürchteten, dass Vergewaltigungsopfer so von Tätern unter Druck gesetzt werden könnten, ihre Anzeige zurückzunehmen.

    Weil in dem Punkt keine Einigung in Sicht war, brachten verschiedene Abgeordnete schließlich einen sogenannten „Gruppenantrag” ohne die kontrovers diskutierte Widerspruchsklausel ein. Darüber stimmten die Abgeordneten dann ohne Fraktionszwang ab. Ein Gruppenantrag ist ein Antrag von verschiedenen Abgeordneten der Regierungsfraktion und der Opposition über Parteigrenzen hinweg.

    Die 138 Nein-Stimmen waren offenbar teilweise auch der Diskussion um die Widerspruchsklausel geschuldet. Ob die aufgelisteten Politiker gegen das Gesetz im Allgemeinen stimmten oder weil sie das Gesetz ohne Widerspruchsklausel nicht abnicken wollten, ist aus dem Dokument nicht ersichtlich.

    TLNG: Aufgrund der vorherigen Streitpunkte ist nicht klar, ob Merz Vergewaltigung in der Ehe OK findet (bzw. fand) oder dem Gesetz ohne die umstrittene Widerspruchsklausel, die das Zurückziehen einer Anzeige durch das Opfer ermöglicht hätte, nicht zustimmen wollte.

    • Saleh
      link
      fedilink
      arrow-up
      5
      ·
      edit-2
      1 month ago

      Ist es nicht klar, im Sinne von “nicht beweisbar”, oder ist es nicht klar im Sinne von "wir können nicht rekonstruieren, welche Motivation Merz damals wahrscheinlich hatte?

      Ich würde stark zum Ersten tendieren, weil es konsitent mit seinen übrigen Positionen ist, die er auch heute noch hält. Und wenn er in die Debatte um die Widerspruchsklausel aktov involviert gewesen wäre, hätte man dazu auch etwas gefunden.

      • Successful_Try543
        link
        fedilink
        arrow-up
        2
        ·
        edit-2
        1 month ago

        Ich tendiere auch zu Ersterem: Es ist nicht beweisbar, dass er gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe ist.
        Generell hätte aber auch die Widerspruchsklausel dazu geführt, dass ein Vergewaltigungsopfer unter Druck gesetzt werden kann, um die Anzeige zurückzuziehen, was auch keine gute Implementierung des Gesetzes gewesen wäre.

        • EtzBetz
          link
          fedilink
          Deutsch
          arrow-up
          2
          ·
          1 month ago

          Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass der Fotzenfritz damals schon so dahinter her war, dass doch bitte das Gesetz zu 100% Zufriedenheit implementiert werden soll, und er es dann deswegen doch lieber blockiert. Sowas hätte ich mir in dem Bereich von den Linken oder Grünen vorstellen können, aber nicht von der CDU.