• Successful_Try543
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    1 month ago

    Ich tendiere auch zu Ersterem: Es ist nicht beweisbar, dass er gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe ist.
    Generell hätte aber auch die Widerspruchsklausel dazu geführt, dass ein Vergewaltigungsopfer unter Druck gesetzt werden kann, um die Anzeige zurückzuziehen, was auch keine gute Implementierung des Gesetzes gewesen wäre.

    • EtzBetz
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      1 month ago

      Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass der Fotzenfritz damals schon so dahinter her war, dass doch bitte das Gesetz zu 100% Zufriedenheit implementiert werden soll, und er es dann deswegen doch lieber blockiert. Sowas hätte ich mir in dem Bereich von den Linken oder Grünen vorstellen können, aber nicht von der CDU.