Finde es erschreckend, dass sowas in Deutschland möglich ist.

  • Kissaki
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    3 months ago

    Unfortunately, the police seemingly have no idea who did it and acted based on a tip sent with an email.

    Also eher schwache Faktenlage/Ausgangspunkt.

    Je nach E-Mail kann ich ja verstehen dass die Polizei dann mal nachschaut. Aber ich möchte erwarten dass die Sachlage vor Ort dann als unglaubwürdige Anschuldigung erkannt wird - ohne dass man für eine Stunde Vernehmung mit aufs Revier muss, bei so schwacher Anschuldigungslage.

    • rumschlumpelOP
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      3 months ago

      Ja. So wie ich das im Artikel verstanden habe, haben die ja nicht einmal seine Wohnung gründlich durchsucht - sonst wäre das nicht nach einer Stunde durchgewesen, und der PC wird dann ja meistens zuerst eingepackt und so schnell bekommt man den dann auch nicht zurück. Anscheinend wurde ja nicht einmal der Stream unterbrochen.

      Wie kann es sein, dass die Anschuldigung so schwer und für die Polizei so glaubhaft war, dass der Mann in Handschellen abgeführt wird, aber die Wohnung nicht durchsucht wird?

  • Sailing7@lemmy.ml
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    3 months ago

    Was für ne abgefuckte scheiße alter. Man muss wohl echt aufpassen mit welchen daten man Öffentlich auftritt. Irgendwoher muss der typ, der die falschmeldung abgegeben hat, ja entweder public IP oder Hausnummer mit straßenname her haben.

    • Tartufo@lemmy.world
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      3 months ago

      Das Problem mit der Datenangabe ist leider, dass man hier in Deutschland ziemlich oft ein Impressum braucht (soweit ich informiert bin auch als Streamer), wenn man keine Bußgelder riskieren will… Da haben so Spinner wie die, die hier die Polizei gerufen haben, leichtes Spiel.

      • Ooops
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        3 months ago

        soweit ich informiert bin auch als Streamer

        Du brauchst eins, wenn du gewerblich tätig bist. Als Streamer also dann, wenn du damit direkt oder durch geschaltete Werbung Geld verdienst.

        • cjk@discuss.tchncs.de
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          3 months ago

          Oder wenn es dein berufliches Tätigkeitsfeld berührt. Da wird dann halt Werbung unterstellt.

          Beispiel: du bist Software-Entwickler und betreibst ein Weblog, in dem du über Software-Zeugs schreibst. Das ist Impressumspflichtig.

      • YourPrivatHater@ani.social
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        3 months ago

        Die meisten geben aber einen Firmensitz bzw Briefkasten an als Impressum, was absolut richtig ist.

        Das da nachgestellt werden muss ist bei der Menge an Swatting in den letzten Jahren klar.

          • YourPrivatHater@ani.social
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            3 months ago

            Du kannst dir recht schnell eine gbr eintragen lassen und einen Briefkasten mieten. Das das notwendig ist, ist eine andere Sache, bin ich auch nicht fein mit.

            • Tartufo@lemmy.world
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              3 months ago

              Eine GbR trägt man nicht mal eben so ein, da braucht man mindestens mal noch eine zweite Person. Und ob du dich wirklich als e.K. (oder was anderes) im HR eintragen lassen willst, ist auch erstmal fraglich, da für dich dann direkt mal andere Regeln (z.B. bei Strafzahlungen wegen Verzug beim Bezahlen von Rechnungen) gelten als für eine ganze normale GbR oder nichteingetragene Kaufleute.

              Außerdem muss mWn eine ladungsfähige Adresse im Impressum stehen, ein Postfach dürfte idR nicht als ladungsfähig durchgehen.

                • Tartufo@lemmy.world
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                  3 months ago

                  Du hattest weiter oben geschrieben, dass auch nur ein Name ausreicht. Den hast du selbst wenn du extra deswegen erfolgreich eine Firma mit Registereintrag gründest (um das Adressproblem zu umgehen) nicht weg. Der Name von Geschäftsführern und Prokuristen steht im Handelsregistereintrag mit drin und diese Einträge sind relativ einfach und von jedem abrufbar. Du hast sogar das jeweilige Geburtsdatum mit dabei. Von da aus ist es dann auch je nach Person nicht zwangsläufig mehr all zu schwierig an weitere Daten zu kommen, “Social” Media sei dank.

                  Das Problem bleibt also bestehen, selbst wenn man als Täter ein paar Schritte mehr gehen muss. Wer anderen zum Spaß die Polizei auf den Hals hetzt, geht auch dazu notfalls ein paar Schritte weiter.

    • YourPrivatHater@ani.social
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      3 months ago

      Das Problem ist, du brauchst theoretisch nur einen Namen. Dann schaltest du eine Anzeige gegen die Person und sofort werden dir derartige daten gegeben. Und Anzeige schalten geht schnell.

      Ich finde das da ein Gericht dazwischen muss.

      • leisesprecher
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        3 months ago

        Nein, so einfach funktioniert das nicht. Die Polizei kann natürlich relativ einfach mit dem Namen auch die Adresse aus dem Melderegister ziehen, als Anzeigender bekommst du die aber nicht “mal eben so”. Zunächst muss überhaupt erst mal ein Staatsanwalt die Anzeige überhaupt aufnehmen und ein Verfahren eröffnen oder (bei Antragsdelikten) muss der Anzeigende schriftlich einen Strafantrag stellen.

  • Speiser0
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    3 months ago

    Others think someone from the Rust […] development community was responsible due to how critical René has been of that project

    Kann eine Krabbendiktatur mit einer Klimadiktatur koexistieren?

  • YourPrivatHater@ani.social
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    3 months ago

    Hey, die deutsche Polizei schießt wenigstens nicht erstmal. Und bei solchen swattings wird meistens mit Sachen gedroht die eine Dringlichkeit von 120% haben.

    “ich habe eine bombe und jag gleich ein Kaufhaus in die Luft”

    “ich habe 2 Geiseln und erschieß die gleich”

    “ich habe mich bewaffnet und veranstalte gleich einen Amoklauf”

    “ich bin hacker und lasse gleich ein AKW in die Luft fliegen/drehe Deutschland den Strom ab”

    Eins davon ordentlich ausgeschmückt und die Polizei ist so schnell da wie die Straße es zulässt. Wie gesagt, in Deutschland wird wenigstens nicht erst geschossen. Bei der derzeitigen Bedrohungslage ist die Reaktion leider verständlich.

    • leisesprecher
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      3 months ago

      Was ist denn die “derzeitige Bedrohungslage”? Die gibt es nämlich de facto nicht.

      Solche Aktionen, insbesondere durch anonyme Hinweise, sind vollkommen überzogen. Jeder, wirklich jeder, kann vollkommen anonym über Tor online eine Anzeige erstatten bzw. dort melden, dass die oben beschriebenen Dinge passieren. Da kann man doch nicht einfach die Tür eintreten.

      Das ist ein typisches Beispiel für eine vollkommen fehlgeleitete Ressourcenallokation. Wahrscheinlich sitzt sich das SEK den Arsch platt, weil nichts los ist und dann nimmt man sowas gerne mal mit. Die Aufarbeitung wird aber Jahre dauern, weil leider kein Personal da ist.

      • YourPrivatHater@ani.social
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        3 months ago

        Die derzeitige Bedrohungslage ist exorbitant

        https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/sicherheitslage-deutschland-104.html

        Das ist immernoch aktuell.

        Das man online und über Tor Anzeige erstatten bzw Hinweise geben kann ist absolut richtig und wichtig, der Missbrauch dieser dinge ist das problem.

        Und doch man kann bei Terrorismus Verdacht mit Gefahr im Vollzug die Tür eintreten. Das ist absolut im Bereich des rechtlich möglichen.

        Doe Behauptung das sich “das sek” wir haben viele Abteilungen, den arsch breit sitzt ist völliger Blödsinn und die Ressourcen sind da auch richtig, Sicherheitskräfte werden nach “lieber haben und nicht brauchen als brauchen und nicht haben” bemessen, das heißt nicht das ohne ende rekrutiert wird, sondern das man einen Überschuss dessen was akut benötigt wird hat, eben um auf Terroristen, Geiselnahmen und ähnliches zu reagieren. Die meisten dieser Ereignisse werden medial in Deutschland nicht breit getreten, weil unsere Polizei solche Probleme eben vernünftig lösen kann.

        Das Vorgehen war richtig und nach Vorschrift. Das Problem ist, das es eben Missbräuchlich veranlasst wurde, bzw das die Meldung missbräuchlich war.

        Die Jagd nach dem Täter, in deinem Kommentar fehlerhaft als Aufarbeitung deklariert, muss natürlich zeitnah erfolgen, das Problem ist aber wie du bereits sagtest das Personal dafür, das sind zwei völlig verschiedene Bereiche, man kann nicht einfach einem die Mittel kürzen und plötzlich erscheinen mehr Leute in den IT Abteilungen, die suchen permanent nach Nachwuchs dort. Beides wird benötigt. Es ist auch fraglich ob man diese Sache im Zweifel überhaupt zurückverfolgen kann, bzw ob sich das lohnt, zich tausende Euro und Monate Arbeit für die Jagd ausgeben um dann bei irgendeinem Bücherei PC raus zu kommen und vielleicht sogar einen zu finden der es gewesen sein könnte, nur das das Gericht dann sagt “ist verjährt” oder “ja Bewährung reicht” oder ähnliches.

        Da soll die Polizei lieber die entsprechenden Schäden decken und der Rest muss von der Politik geregelt werden. Am ehesten kann man die Datenweitergabe an unbefugte unterbinden.

    • rumschlumpelOP
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      3 months ago

      Welches Szenario ist so plausibel, dass man den mutmaßlichen Täter in Handschellen abführt, aber dann nicht seine Wohnung gründlich durchsucht? Die haben ja nicht einmal seinen PC einkassiert, und das scheint in den meisten Fällen das erste zu sein wo sie drangehen. Haben die ihn am Ende nur mitgenommen, weil er sie nicht ohne Durchsuchungsbefehl in die Wohnung lassen wollte?

      • YourPrivatHater@ani.social
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        3 months ago

        Amoklauf Ankündigung. Dazu brauchts keinen PC mitnehmen oder Durchsuchung. Die Sachen darf man erst nach einem Richterlichen Beschluss.

        Gefahr im Vollzug ermächtigt nur die betreffende Person vorsorglich in Gewahrsam zu nehmen oder, nur unter bestimmten Umständen, nach Personen in den Räumlichkeiten zu suchen. Alles andere entscheidet ein Richter.

        • rumschlumpelOP
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          3 months ago

          Ich verstehe hier nicht so recht, wie sie ohne Durchsuchung innerhalb einer Stunde zu dem Schluss kommen, dass an den Vorwürfen doch nichts dran ist. Ein echter Amokläufer würde das doch genauso abstreiten wie ein zu unrecht Beschuldigter.