• Don_alForno
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    2 days ago

    Bis auf ein paar Ausnahmen, mussten bereits alle ihren Führerschein in das EU-Format tauschen. Dieser enthält bereits ein Verfallsdatum (max. 15Jahre).

    Das stimmt nicht.

    Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):[…]

    Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 war das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:[…]

    Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

    Also haben alle, die heute älter als 72 sind, noch bis 2033 Zeit. Und das ist ja gerade die Altersklasse, wo es langsam gefährlich werden kann.

    Und alle Führerscheine, die nach 2000 gemacht wurden, waren auch noch nicht dran.

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      1 day ago

      Das stimmt nicht.

      Die Geburtsjahrgänge <=1953 (also aktuell 72Jahre) hatte ich mit “… ein paar Ausnahmen” gemeint.

      Führerscheine mit Ausstellumgsjahr 1999 sind größtenteils zwischen 40 und 50 Jahre und müssen die nächsten Jahre tauschen. Ähnliches gilt für spätere Ausstellungsjahre bzw. Meist Jüngere.

      Also haben alle, die heute älter als 72 sind, noch bis 2033

      Stimmt. Die Betroffenen sind zu diesem Zeitpunkt 80 bis 81 Jahre und müssen diesen aktiv umtauschen, was einem Antrag zu Verlängerung gleich kommt. Ihr aktueller Führerchein hat daher aktuell eime Gültigkeitsdauer von nur 8 Jahren. Der Pflichtumtausch startete mit 2022. Ein frühere Umtauschpflicht hätte, mit der Gültigkeit von 15 Jahren, die Zeit sogar um 5 Jahre verlängert.