Ich kann nur empfehlen sich das mal lim Original anzuschauen. Die Bundesregierung weigert wich zu sagen, ob sie sich an Recht und Gesetz halten will und ob man die Entscheidung des IStGH einen Haftbefehl gegen Netanyahu und Gallant auszusprechen respektieren wird. Man wolle nun “gewissenhaft prüfen”. Die Entscheidung des IStGH sei aus Sicht der Bundesregierung “nicht unumstritten” und die Regierung wisse noch nicht, ob die Entscheidung “einschlägig” sei.
Es gab doch noch kein Hauptsacheverfahren und somit ist Bibi eben kein verurteilter Kriegsverbrecher. Die bisherigen Erkenntnisse rechtfertigen einfach einen Haftbefehl. Im Hauptsacheverfahren werden dann Schuldausschließungs-, Rechtfertigung- und Entschuldigungsgründe abgewogen. Das heißt, dass es zwar schuldhaftes Verhalten gegeben hat, es aber Gründe geben kann, die dieses Verhalten entschuldigen oder rechtfertigen.
Im Strafgesetzbuch müsstest Du zum Beispiel das Alter der Täter:in prüfen, ob es sich um Notwehr handelt, ob es Irrtümer gibt (z.B. Tatbestandsirrtum).
Ok, dann ersetze das “gesicherter Kriegsverbrecher” mit “mutmaßlicher Kriegsverbrecher mit Haftbefehl”.
Am Schluss ist deine Argumentation genau das gleiche Versteifen auf formale Prozesse im Angesicht eines stattfindenden Genozids.
Der Unterschied ist schon wichtig. Ich stimme @temmink@feddit.org zu, das auch zu trennen.
Auf Formalismen versteift ist es meiner Meinung nach nicht, weil daraus keine Forderung zur Untätigkeit folgt.