tl;dr:

In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze demnach auf 8050 Euro pro Monat (2024: 7550 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 6150 Euro pro Monat (5775 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird auf 5512,50 Euro pro Monat festgesetzt (5175 Euro).

  • Kissaki
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    19 hours ago

    Wir sind von 38 OECD Staaten auf Platz zwei hinter Belgien mit der höchsten Abgabenlast auf Lohnarbeit. Jetzt erhöht sich Pflegeversicherung, Krankenversicherung und Rentenversicherung. Könnte man nicht eher mal den leistungslosen Teil unserer Gesellschaft ans Kapital gehen? Sowas wie: Kapitalertragssteuer aufheben und an Einkommensteuer koppeln. Oder: Erbschaftsteuer Begünstigungen für Reiche komplett streichen.

    Machen die anderen Staaten das denn? Wieso funktioniert das bei denen mit geringeren Abgabenlast auf Lohnarbeit?

    • Melchior
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      19 hours ago

      Steuern auf Vermögen. Also Steuern auf Immobilien, Aktien, Erbschaft und so weiter. Soetwas gibt es in Deutschland kaum, es kann allerdings sehr viel Geld einbringen.