tl;dr:

In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze demnach auf 8050 Euro pro Monat (2024: 7550 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 6150 Euro pro Monat (5775 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird auf 5512,50 Euro pro Monat festgesetzt (5175 Euro).

  • Mia
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    1 day ago

    Ich finde wenn 25% aller Arbeitnehmer betroffen sind (wenn die Zahl den stimmt), ist das ziemlich viel. Zumal da auch Leute dabei sind, die z.B. wegen dem Studium erstmal weniger oder gar kein Einkommen hatten, um dann später eben mehr zu verdienen.

    Gerne darf auch auf Vermögen mehr belastet werden und die Versicherungspflichtgrenze und andere Fluchtmöglichkeiten aus dem Solidarsystem abgeschafft werden. Die zitierte Formulierung finde ich dennoch etwas missverständlich.

    Wie ich ein dem anderen Kommentar geschrieben hab, ist die Ungleichheit von Vermögen in Deutschland erheblich größer als vom Einkommen. Und im Gegensatz zu Erwerbseinkommen ist Vermögen fast ausschließlich vererbt oder durch Ausbeutung anderer entstanden.

    • JoKi
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      1 day ago

      Ich finde wenn 25% aller Arbeitnehmer betroffen sind (wenn die Zahl den stimmt), ist das ziemlich viel.

      Ich hab geschrieben, dass man sich im obersten Viertel befinden muss, um überhaupt betroffen zu sein. Betroffen sind von der Erhöhung der Bemessungsgrenze jene, die zwischen dem alten und dem neuen Messbetrag liegen. Laut Grafik zur Verteilung der Bruttoverdienste dürften das um die 4,5% sein.

      Edit: Betroffen sind natürlich auch jene, die unter der Versicherungspflichtgrenze liegen und somit mehr als 4,5%. Die Erhöhung begrenzt sich dennoch auf den Anstieg der Bemessungsgrenze und die Belastung ist im Verhältnis geringer als bei den anderen 75%.

      Zumal da auch Leute dabei sind, die z.B. wegen dem Studium erstmal weniger oder gar kein Einkommen hatten, um dann später eben mehr zu verdienen.

      Provokant gesagt, ist das eine private ökonomische Entscheidung. Davon abgesehen, geht es hier ja nicht um eine Schlechterstellung der Betroffenen. Diese werden lediglich gleich behandelt, wie jene dreiviertel der Erwerbstätigen, die sowieso unter der Bemessungsgrenze liegen. Hier wird also lediglich ein “Privileg” an allgemeine Entwicklungen angepasst.

      Es ist absolut richtig, dass die Ungleichheit bei Vermögen noch größer ist und ich fände es wunderbar, wenn eher dort zugunsten aller angesetzt würde.

      • Mia
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        1 day ago

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