• Successful_Try543
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    ·
    10 hours ago

    Wenn die schreiben “aus nächster Nähe”, gehe ich davon aus, dass die wirklich nur wenige Meter (maximal 5) meinen und nicht die 25 auf der Schießbahn.

    • Saleh
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      1
      ·
      30 minutes ago

      Ja, die Anekdote sollte das nicht in Abrede stellen.

      Ich vermute auch stark, dass die Stasi etwas bessere Ausrüstung bekommen hat, als die Wehrpflichtigen.

      Mir ist auch aufgefallen, dass ich mich vertippt und Wehdienst geschrieben habe. Ich denke das passt gut zu den Erzählungen, die ich von Wehrpflichtigen aus der DDR gehört habe.

    • Yssedrauld
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      5 hours ago

      Laut Anklage wartete der damals 31-jährige Angeklagte, der Mitglied einer sogenannten Operativgruppe der Stasi war, im Transitbereich am letzten Kontrollpunkt hinter einer Sichtblende und schoss dem Opfer aus einem Abstand von knapp zwei Metern gezielt in den Rücken.