• Menschlicher_Fehler
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    2 days ago

    Ist das nicht sowieso schon über das CanG geregelt?

    Aus dem Artikel:

    “Bis Ende Oktober kommenden Jahres darf montags bis freitags von 7.00 Uhr morgens bis 18.00 Uhr abends nicht gekifft werden. Konkret betrifft es den Bereich rund um das Rathaus und das Einkaufszentrum „K in Lautern“ – von der Meuthstraße bzw. Humboldtstraße im Norden bis zur Fruchthallstraße im Süden.”


    Aus dem CanG:

    CanG §5 (2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:

    5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr

    • philpo
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      1 day ago

      Schulen ähnliche Regelung. Da stellt sich die Frage ob man sich durch einen Fall der konkurrierenden Gesetzgebung nicht sogar ins eigene Bein schießt.

    • storcholus
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      1 day ago

      Und selbst wenn nicht geregelt: war es wirklich ein Problem, oder wollte man ein Problem haben?