Die Stadt Kaiserslautern verbietet ab sofort das Kiffen in der Innenstadt. Hintergrund ist der Schutz von Jugendlichen aufgrund der hohen Schuldichte. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro rechnen.
Ist das nicht sowieso schon über das CanG geregelt?
Aus dem Artikel:
“Bis Ende Oktober kommenden Jahres darf montags bis freitags von 7.00 Uhr morgens bis 18.00 Uhr abends nicht gekifft werden. Konkret betrifft es den Bereich rund um das Rathaus und das Einkaufszentrum „K in Lautern“ – von der Meuthstraße bzw. Humboldtstraße im Norden bis zur Fruchthallstraße im Süden.”
Wenn man die Kinder wirklich schützen will, wäre natürlich nichts naheliegender, als den Schulweg in eine Fußgängerzone umzuwandeln, da Autos viel mehr Kinder töten als Cannabis.
Da ich mich in der Gegend aber nicht auskenne, kann ich hier nur halbgare Mutmaßungen äußern.
Ist das nicht sowieso schon über das CanG geregelt?
Aus dem Artikel:
“Bis Ende Oktober kommenden Jahres darf montags bis freitags von 7.00 Uhr morgens bis 18.00 Uhr abends nicht gekifft werden. Konkret betrifft es den Bereich rund um das Rathaus und das Einkaufszentrum „K in Lautern“ – von der Meuthstraße bzw. Humboldtstraße im Norden bis zur Fruchthallstraße im Süden.”
Aus dem CanG:
CanG §5 (2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
Ich habe es auch nicht verstanden, aber vielleicht ist da gar keine Fußgängerzone?
Ja, das wird es wohl sein.
Wenn man die Kinder wirklich schützen will, wäre natürlich nichts naheliegender, als den Schulweg in eine Fußgängerzone umzuwandeln, da Autos viel mehr Kinder töten als Cannabis. Da ich mich in der Gegend aber nicht auskenne, kann ich hier nur halbgare Mutmaßungen äußern.
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Autos die nicht Lieferverkehr sind, sollten in der Innenstadt eh nichts verloren haben.
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Halt Stopp! Der heilige Autoverkehr bleibt so wie er ist!
So wichtig sind Kinder dann auch wieder nicht? 🥲
Und selbst wenn nicht geregelt: war es wirklich ein Problem, oder wollte man ein Problem haben?
Schulen ähnliche Regelung. Da stellt sich die Frage ob man sich durch einen Fall der konkurrierenden Gesetzgebung nicht sogar ins eigene Bein schießt.