Bin über diesen Flug gestolpert, als ich nachschauen wollte, welche Jets gerade über mich hinweg donnern. Leider sind sie ohne Transponder unterwegs.

  • lulztard
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    16 days ago

    Terroristische Massenmörder gehören hingerichtet oder -mindestens- abgeschoben. Aber du kannst dir gern Gedanken machen über die verletze Menschenwürde von Leutem, die auf offener Straße Unschuldige hinschlachten weil ihr unsichtbarer Zauberer aus dem Weltall es ihnen gebietet. Ich schick dir die Kontaktdaten der Hinterbliebenen, erzähl denen mal deine Meinung.

    • Ruediger
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      16 days ago

      Allen Verständnis gegenüber der wut zum Trotz gelten die Menschenrechte und unsere Verfassung auch für jene die diese ablehnen. Das heißt keine Hinrichtungen.

      Abschieben geht jedoch

    • DetektivEdgar
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      16 days ago

      OK wow. Die Todesstrafe ist in Deutschland aus gutem Grund verboten, mit der Menschenwürde wäre sie unvereinbar. Welchen Vorteil hat die Welt, wenn wir einen solchen Menschen einfach abschieben, statt ihn in Deutschland nach einem rechtsstaatlichen Verfahren zu verurteilen und zu bestrafen? Und wie rechtfertigen wir, dass dieser Mensch nun einfach Menschen im Ausland gefährdet?

      • Loui
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        16 days ago

        Die Abgeschobenen müssen einen Großteil ihrer Strafe abgesessen haben. Straftäter aus Deutschland werden sich nach verbüßen ihrer Haft in einem anderen Land dort danach auch keine Aufenthaltsgenehmigung mehr bekommen, oder?

        Ich finde es nicht schlimm, dass wer schlimme Straftaten begeht dadurch sein Recht auf Asyl verwirkt.

        • kossa@pleroma.kollar.cloud
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          15 days ago

          @DetektivEdgar @Loui
          So funktionieren Menschenrechte aber nicht. Die kann man nicht verwirken, egal was man tut. Die kann man nicht mal für sich selbst verneinen. So sind sie gedacht. Und Recht auf Asyl ist Menschenrecht (Artikel 14 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)

          • DetektivEdgar
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            15 days ago

            Hast du mich richtig markiert? Genau darum ging es mir. Ich hätte es klarer ausdrücken können, aber wollte diesem Feindstrafrecht-Gerede von Hinrichtung entgegen treten. Der Universalimus der Menschenrechte scheint einigen hier recht fremd zu sein.

        • DetektivEdgar
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          16 days ago

          Ich finde es nicht schlimm, dass wer schlimme Straftaten begeht dadurch sein Recht auf Asyl verwirkt.

          Das sehen viele so. Je länger ich darüber nachdenke, desto weniger verstehe ich die juristische Rechtfertigung dafür. Wie funktioniert Resozialisierung in diesem Kontext?

          • Ruediger
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            16 days ago

            Jemand der aktiv einen Terror Anschlag verübt kann man niemals Resozialisieren

      • Quittenbrot
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        16 days ago

        Welchen Vorteil hat die Welt, wenn wir einen solchen Menschen einfach abschieben, statt ihn in Deutschland nach einem rechtsstaatlichen Verfahren zu verurteilen und zu bestrafen? Und wie rechtfertigen wir, dass dieser Mensch nun einfach Menschen im Ausland gefährdet?

        Die deutsche Regierung regiert Deutschland und nicht die Welt. Folglich ist sie dem Schutz Deutschlands verpflichtet und nicht der Bestrafung eines Straftäters, der nicht in ihren Aufgabenbereich fällt. Was wir davon haben? Ein Straftäter wird nicht zuletzt ins Gefängnis gesteckt, um die Bevölkerung vor ihm zu schützen. Bei einem Straftäter, der sich durch seine Taten sein Aufenthaltsrecht verwirkt, kann dieser Schutz der Bevölkerung schneller/günstiger durch Abschiebung erreicht werden. Von der erwünschten abschreckenden Wirkung, wie bei allen Strafen, mal ganz abgesehen.

        • DetektivEdgar
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          16 days ago

          Wir reden doch gerade von einem Täter, der in Deutschland Taten begangen hat, oder hab ich was übersehen?

          Dafür hat doch Deutschland die Jurisdiktion und das stärkste Interesse an Strafverfolgung. Du schreibst ja selbst, dass es die Gesellschaft schützt, wenn wir die Person inhaftieren. Wer sollte das sonst tun?

          Mir ist klar, dass viele das Gastrecht verwirkt sehen, wenn jemand kriminell ist. Ich frage mich, warum das so sein muss. Die Strafe soll die Tat wieder gutmachen. Nach der Haft ist somit im juristischen Sinne alles abgehandelt.

          Ist es dann nicht eine weitere faktische Strafe, die Person auch noch abzuschieben? Wie lässt sich das mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG in Einklang bringen? Nach meinem Gefühl klingt dieser Reflex sehr nach “dem Ausländer müssen wir es jetzt aber richtig zeigen, weil er Ausländer ist”.

          • Quittenbrot
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            16 days ago

            Du schreibst ja selbst, dass es die Gesellschaft schützt, wenn wir die Person inhaftieren.

            Ja, aber ich schreibe weiter, dass in einem Fall wie diesem die Bevölkerung auch durch eine Abschiebung geschützt werden kann. Die Regierung ist primär ihrer Bevölkerung ggü. rechenschaftspflichtig. Diese darf erwarten, dass die Regierung diesen Schutz auf die schnellste und günstigste Art sicherstellt: hier die Abschiebung.

            Mir ist klar, dass viele das Gastrecht verwirkt sehen, wenn jemand kriminell ist.

            Das geben die Genfer Konventionen (§33 Abs.2) her. Das Gastland darf ausweisen, wer eine Gefahr für Sicherheit oder Allgemeinheit des Landes darstellt.

            “Dem Ausländer” wird es auch nicht “richtig gezeigt, weil er Ausländer ist”, sondern er verliert durch seine Taten Privilegien, die erst mal allen zustehen. So wie du bspw. mit einer Haftstrafe dein Freiheitsprivileg verlierst.

            • DetektivEdgar
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              16 days ago

              “Dem Ausländer” wird es auch nicht “richtig gezeigt, weil er Ausländer ist”, sondern er verliert durch seine Taten Privilegien, die erst mal allen zustehen. So wie du bspw. mit einer Haftstrafe dein Freiheitsprivileg verlierst.

              Das ist ja gerade mein Punkt. Wir bestrafen die Person für ihre Tat mit einer Haftstrafe. Danach schieben wir sie ab. Also halt nur, wenn sie nicht hier geboren ist. Wie kann man das argumentativ rechtfertigen?

              Warum verliert ein Mensch zwei Rechte (Bleiberecht, Freiheitsrecht), während der andere Mensch für die gleiche Tat nur eins verliert (Freiheitsrecht)?

              • Quittenbrot
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                16 days ago

                Wie kann man das argumentativ rechtfertigen?

                Indem man es als einen Prozess betrachtet. Diese Person verliert sowohl Freiheitsrecht als auch Bleiberecht, allerdings mit zeitlich versetzter Auswirkung durch die Haft.

                Ich sehe auch keinen Widerspruch darin, für eine Sache zwei Dinge zu verlieren. Du kannst beispielsweise sowohl dein Freiheitsprivileg als auch dein Privileg/Recht zum Führen eines Fahrzeuges verlieren. Oder Waffenschein. Und zwar ohne, dass du dein Fahrzeug oder deine Waffe benutzt hast. Einfach, weil du dann als unzuverlässig giltst.

                Der Deutsche kann sein Bleiberecht nicht verlieren, weil er keines hat. Er fällt als Inländer nicht in den Wirkbereich des entsprechenden Gesetzes.

                • DetektivEdgar
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                  15 days ago

                  Damit segelst du konsequent an dem vorbei, wovon ich gesprochen habe. Natürlich kann eine Tat mehrere juristische Konsequenzen gleichzeitig haben.

                  Der Unterschied liegt darin, dass wir aber die eine Person einfach und die andere doppelt “bestrafen”. Wegen ihrer Herkunft. Für die gleiche Tat. Das steht argumentativ wegen Art. 3 GG auf wackeligen Beinen, auch wenn noch so viele Menschen das offenbar emotional richtig finden. Es ist ein sehr wesentliches Prinzip unseres Rechtsstaats, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden muss.

                  • Quittenbrot
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                    15 days ago

                    Der Unterschied liegt darin, dass wir aber die eine Person einfach und die andere doppelt “bestrafen”.

                    Nein, tun wir nicht. Die Strafe hat bei dem einen nur andere Auswirkungen als bei dem anderen. Dass das auch wo anders passiert, habe ich mit dem Führer-/Waffenschein deutlich zu machen versucht.

                    Menschen das offenbar emotional richtig finden.

                    Die Tatsache, dass der eine sein Bleiberecht verliert, ist keine emotionale, sondern eine juristische. Der Inländer kann wie gesagt gar kein Bleiberecht verlieren, weil er nicht unter dieses Gesetz fällt. Es findet keine Ungleichbehandlung statt. Es findet auch keine Diskriminierung statt, denn derjenige verliert nicht sein Bleiberecht, weil er Ausländer ist, sondern weil er straffällig geworden ist.

            • NotAnonymousAtAll
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              16 days ago

              Deine Argumentation ergibt nur Sinn, wenn wir über Leute reden bei denen eine Notwendigkeit für Sicherheitsverwahrung auf unbestimmte Zeit festgestellt wurde. Wenn das nicht passiert ist, dann gibt es keine Grundlage dafür den Schutz der Bevölkerung als Begründung für eine Abschiebung heranzuziehen.

              • Quittenbrot
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                16 days ago

                Nein, das gilt beispielsweise auch für Gefährder. Keiner der Personen an Bord hatte ein Bleiberecht.

      • lulztard
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        16 days ago

        Absolut korrekt, Abschiedung war Unfug. Und wer auf offener Straße unschuldige Passanten abschlachtet um durch Angst und Schrecken seine Ideologie durchzusetzen hat seine Menschenwürde zurückgegeben und die eigene Hinrichtung gerechtfertigt. Meiner Meinung nach.

        • Ruediger
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          16 days ago

          Ich verstehe die Meinung aus Emotionen heraus, aber ein staat muss über diesen Emotionen stehen. Die Abschiebung war richtig und wichtig.

          • lulztard
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            15 days ago

            Ob jetzt DIE Abschiedung richtig war, kann ich nicht beurteilen, aber generell stimme ich dir zu dass Abschiebung von extremistischen Gefährdern richtig und wichtig ist. In diesem Zusammenhang da speziell hab ich mich ausschließlich auf terroristische Massenmörder unschuldiger Passanten bezogen. Die abzuschieben ist natürlich wie die Hände sauber zu haben weil man den Haufen anderen Leuten vor die Türe kackt. Insofern Unfug.