Bin über diesen Flug gestolpert, als ich nachschauen wollte, welche Jets gerade über mich hinweg donnern. Leider sind sie ohne Transponder unterwegs.

  • Quittenbrot
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    19 days ago

    Welchen Vorteil hat die Welt, wenn wir einen solchen Menschen einfach abschieben, statt ihn in Deutschland nach einem rechtsstaatlichen Verfahren zu verurteilen und zu bestrafen? Und wie rechtfertigen wir, dass dieser Mensch nun einfach Menschen im Ausland gefährdet?

    Die deutsche Regierung regiert Deutschland und nicht die Welt. Folglich ist sie dem Schutz Deutschlands verpflichtet und nicht der Bestrafung eines Straftäters, der nicht in ihren Aufgabenbereich fällt. Was wir davon haben? Ein Straftäter wird nicht zuletzt ins Gefängnis gesteckt, um die Bevölkerung vor ihm zu schützen. Bei einem Straftäter, der sich durch seine Taten sein Aufenthaltsrecht verwirkt, kann dieser Schutz der Bevölkerung schneller/günstiger durch Abschiebung erreicht werden. Von der erwünschten abschreckenden Wirkung, wie bei allen Strafen, mal ganz abgesehen.

    • DetektivEdgar
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      18 days ago

      Wir reden doch gerade von einem Täter, der in Deutschland Taten begangen hat, oder hab ich was übersehen?

      Dafür hat doch Deutschland die Jurisdiktion und das stärkste Interesse an Strafverfolgung. Du schreibst ja selbst, dass es die Gesellschaft schützt, wenn wir die Person inhaftieren. Wer sollte das sonst tun?

      Mir ist klar, dass viele das Gastrecht verwirkt sehen, wenn jemand kriminell ist. Ich frage mich, warum das so sein muss. Die Strafe soll die Tat wieder gutmachen. Nach der Haft ist somit im juristischen Sinne alles abgehandelt.

      Ist es dann nicht eine weitere faktische Strafe, die Person auch noch abzuschieben? Wie lässt sich das mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG in Einklang bringen? Nach meinem Gefühl klingt dieser Reflex sehr nach “dem Ausländer müssen wir es jetzt aber richtig zeigen, weil er Ausländer ist”.

      • Quittenbrot
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        18 days ago

        Du schreibst ja selbst, dass es die Gesellschaft schützt, wenn wir die Person inhaftieren.

        Ja, aber ich schreibe weiter, dass in einem Fall wie diesem die Bevölkerung auch durch eine Abschiebung geschützt werden kann. Die Regierung ist primär ihrer Bevölkerung ggü. rechenschaftspflichtig. Diese darf erwarten, dass die Regierung diesen Schutz auf die schnellste und günstigste Art sicherstellt: hier die Abschiebung.

        Mir ist klar, dass viele das Gastrecht verwirkt sehen, wenn jemand kriminell ist.

        Das geben die Genfer Konventionen (§33 Abs.2) her. Das Gastland darf ausweisen, wer eine Gefahr für Sicherheit oder Allgemeinheit des Landes darstellt.

        “Dem Ausländer” wird es auch nicht “richtig gezeigt, weil er Ausländer ist”, sondern er verliert durch seine Taten Privilegien, die erst mal allen zustehen. So wie du bspw. mit einer Haftstrafe dein Freiheitsprivileg verlierst.

        • DetektivEdgar
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          18 days ago

          “Dem Ausländer” wird es auch nicht “richtig gezeigt, weil er Ausländer ist”, sondern er verliert durch seine Taten Privilegien, die erst mal allen zustehen. So wie du bspw. mit einer Haftstrafe dein Freiheitsprivileg verlierst.

          Das ist ja gerade mein Punkt. Wir bestrafen die Person für ihre Tat mit einer Haftstrafe. Danach schieben wir sie ab. Also halt nur, wenn sie nicht hier geboren ist. Wie kann man das argumentativ rechtfertigen?

          Warum verliert ein Mensch zwei Rechte (Bleiberecht, Freiheitsrecht), während der andere Mensch für die gleiche Tat nur eins verliert (Freiheitsrecht)?

          • Quittenbrot
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            18 days ago

            Wie kann man das argumentativ rechtfertigen?

            Indem man es als einen Prozess betrachtet. Diese Person verliert sowohl Freiheitsrecht als auch Bleiberecht, allerdings mit zeitlich versetzter Auswirkung durch die Haft.

            Ich sehe auch keinen Widerspruch darin, für eine Sache zwei Dinge zu verlieren. Du kannst beispielsweise sowohl dein Freiheitsprivileg als auch dein Privileg/Recht zum Führen eines Fahrzeuges verlieren. Oder Waffenschein. Und zwar ohne, dass du dein Fahrzeug oder deine Waffe benutzt hast. Einfach, weil du dann als unzuverlässig giltst.

            Der Deutsche kann sein Bleiberecht nicht verlieren, weil er keines hat. Er fällt als Inländer nicht in den Wirkbereich des entsprechenden Gesetzes.

            • DetektivEdgar
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              18 days ago

              Damit segelst du konsequent an dem vorbei, wovon ich gesprochen habe. Natürlich kann eine Tat mehrere juristische Konsequenzen gleichzeitig haben.

              Der Unterschied liegt darin, dass wir aber die eine Person einfach und die andere doppelt “bestrafen”. Wegen ihrer Herkunft. Für die gleiche Tat. Das steht argumentativ wegen Art. 3 GG auf wackeligen Beinen, auch wenn noch so viele Menschen das offenbar emotional richtig finden. Es ist ein sehr wesentliches Prinzip unseres Rechtsstaats, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden muss.

              • Quittenbrot
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                18 days ago

                Der Unterschied liegt darin, dass wir aber die eine Person einfach und die andere doppelt “bestrafen”.

                Nein, tun wir nicht. Die Strafe hat bei dem einen nur andere Auswirkungen als bei dem anderen. Dass das auch wo anders passiert, habe ich mit dem Führer-/Waffenschein deutlich zu machen versucht.

                Menschen das offenbar emotional richtig finden.

                Die Tatsache, dass der eine sein Bleiberecht verliert, ist keine emotionale, sondern eine juristische. Der Inländer kann wie gesagt gar kein Bleiberecht verlieren, weil er nicht unter dieses Gesetz fällt. Es findet keine Ungleichbehandlung statt. Es findet auch keine Diskriminierung statt, denn derjenige verliert nicht sein Bleiberecht, weil er Ausländer ist, sondern weil er straffällig geworden ist.

                • DetektivEdgar
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                  18 days ago

                  Du hast jetzt ein weiteres Mal beschrieben, wie die Ungleichbehandlung aussieht und einfach behauptet, es sei keine. Statt sie zu rechtfertigen.

                  Dein Beispiel mit dem Führerschein oder Waffenschein ist dazu ungeeignet. Eine solche Nebenfolge kann man wegen besonderer Gefährlichkeit rechtfertigen, denn nur Menschen mit Waffe oder Kfz können andere auf diese spezifische Art gefährden. Noch dazu gibt es diese Nebenfolge nicht einfach so, sondern weil gerade eine spezielle mit dem Führerschein in Verbindung stehende Tat die Gefährlichkeit begründet. Damit sind die Beispiele in Vergleich zu Menschen ohne diese Scheine ungleich und dürfen oder müssen auch ungleich behandelt werden.

                  Wenn zwei Menschen andere Menschen töten und beide bestraft werden, aber nur einer abgeschoben wird, ist das eine Ungleichbehandlung von Gleichem. Diese müsste man rechtfertigen. Ich frage ein weiteres Mal, wie das geht?

                  Du kannst dich auch nicht einfach darauf zurückziehen, dass die Abschiebung nach Bestrafung “juristisch” sei. Das ersetzt keine Begründung, weil Gesetze von Menschen gemacht werden und auch rechtswidrig sein können. Das entscheidet das BVerfG ja auch regelmäßig. Ich bleibe dabei, dass die Rechtfertigung dafür bestenfalls auf wackeligen Beinen steht.

                  • Quittenbrot
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                    18 days ago

                    Du hast jetzt ein weiteres Mal beschrieben, wie die Ungleichbehandlung aussieht und einfach behauptet, es sei keine.

                    Du bist der Meinung, es läge eine Ungleichbehandlung vor. Ich nicht - und habe probiert, dir meine Sichtweise zu erklären. Ich kann nicht rechtfertigen, was in meinen Augen nicht ist.

                    denn nur Menschen mit Waffe oder Kfz können andere auf diese spezifische Art gefährden.

                    Du kannst auch für BtMG-Vergehen den Führerschein verlieren. Obwohl du gar nicht im Straßenverkehr teilgenommen hast oder es jemals vorhattest. Es können da für manche, wie bspw Lehrer, sogar berufliche Konsequenzen drohen, für andere nicht. Wäre das dann nicht auch ungleich?

                    Aber selbst wenn man den Fokus nur auf den Unterschied Aus-/Inländer setzt: folgt man deiner Argumentation, müsste man in der Konsequenz jegliche Gesetze, die einen herkunftsbezogenen Unterschied machen zwischen Personengruppen als diskriminierend bezeichnen und sie auf den von dir behaupteten wackeligen Beinen sehen. Das beträfe das gesamte Asylsystem, aber auch alle Gesetze, die den Staatsbürger betreffen. Ich hoffe, wir sind uns einig, wie unrealistisch das wäre?

        • NotAnonymousAtAll
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          18 days ago

          Deine Argumentation ergibt nur Sinn, wenn wir über Leute reden bei denen eine Notwendigkeit für Sicherheitsverwahrung auf unbestimmte Zeit festgestellt wurde. Wenn das nicht passiert ist, dann gibt es keine Grundlage dafür den Schutz der Bevölkerung als Begründung für eine Abschiebung heranzuziehen.

          • Quittenbrot
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            18 days ago

            Nein, das gilt beispielsweise auch für Gefährder. Keiner der Personen an Bord hatte ein Bleiberecht.