Mit einer Klebeaktion hatten Klimaaktivisten den Flughafen Frankfurt lahmgelegt. Rund zwei Wochen später geht die Polizei nun mit Durchsuchungen in mehreren Bundesländern gegen sie vor.
Es geht um die Willkür, die Wohnungen zu durchsuchen und dies als Bestrafung zu missbrauchen. Ob und wie sie vor Gericht verurteilt werden sollten ist eine andere Frage.
Soweit ich weiß wurden noch nie sichergestellte Gegenstände und Informationen aus Hausdurchsuchungen (und auch aus den Telefonabhöraktionen) gegen die Letzte Generation verwendet.
Was soll da auch zu finden sein? Sie haben sowohl ihre Namen öffentlich gemacht als auch Statements zu ihrer Motivation öffentlich abgegeben. Der Ablauf der Tat ist auch bekannt.
Die Willkür entsteht dadurch, dass entschieden wird, Hausdurchsuchungen einzusetzen. Natürlich ist klar, dass Hausdurchsuchungen von der Polizei in manchen Fällen eingesetzt werden darf und dies auch gesetzlich ok ist.
Die Prozesse sind nicht öffentlich also weist du davon mit Sicherheit nichts.
Und wie gesagt, das ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit. Die Sache die 1Pimmel Andi abgezogen hat war Politisch motivierte “Willkür”, das jetzt ist jedoch klar nach StPO und über die Sicherstellung und greichtsverfahren wird die Öffentlichkeit, also du, nicht informiert. Was soll man da finden, fragst du, grundsätzlich alle Indizien und Beweise für die tat welche gegen oder für die Beschuldigten eingesetzt werden, ergo auch online Foren Beiträge, Absprachen in privaten Chats, Geodaten (bsp Google maps Verlauf) und noch vieles weitere. Und die Willkür entsteht eben nicht allein durch die Entscheidung zur Hausdurchsuchung. Es ist außerordentlich anmaßend von dir dieses Rechtsmittel des Staates als Willkür zu bezeichnen wenn es sich ganz regulär im Rahmen der StPO bewegt und entsprechend eingesetzt wird.
Nur weil der Ablauf der tat in deiner Sicht klar sein mag, reicht das vor Gericht einfach nicht um eine Tat zu Beweisen.
Sag mir, dass du keine Ahnung vom Strafprozess hast, ohne zu sagen, dass du keine Ahnung vom Strafprozess hast.
Grundsätzlich sind Strafprozesse sehr wohl öffentlich. Und sehr wohl werden Hausdurchsuchungen auch als Mittel zur Einschüchterung und faktische Strafe eingesetzt. Ein bekanntes Beispiel nennst du selbst. Beim Fußball kommt es auch vor und ob man eine LG Aktivistin mit vorgehaltener Waffe aus dem Bett zerren muss (so geschehen bei Carla Hinrichs), würde ich auch mindestens Mal bezweifeln.
Alle staatlichen Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein, das gilt auch für Hausdurchsuchungen. Diese sind ein starker Eingriff in die Grundrechte und mit Stigmatisierung verbunden. Man kann schon Mal die Frage aufwerfen, ob das hier verhältnismäßig war.
Ja du darfst daran teilnehmen, aber das tut in der Regel keiner und kein anwesender journalist führt liste über die Beweise. Außerdem war mir so das viele der LG Prozesse unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden.
Ich habe auch nie bezweifelt das die Hausdurchsuchung durchaus als politisches Mittel eingesetzt wird und in einem anderen Kommentare sage ich auch, das ich diese Hausdurchsuchungen durchaus ebenfalls kritisch sehe, es ist aber laut SPO zulässig und darum geht es, außerdem darum das in diesem fall jetzt, wo es um den gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr geht ziemlich sicher noch im Maß war, zu anderen Fällen habe ich keine Aussage getroffen, ich sagte ja sogar dass dinge wie bei 1Pimmel Andi ganz klar der Grundlage entbehren, von der LG Aktivistin weiß ich nichts, aber ich glaube dir einfach mal, das geht natürlich garnicht wenn das so passiert ist, das ist außerhalb jeglicher Form von Verhältnismäßigkeit.
Ich denke auch das Hausdurchsuchungen stätkeren Beschränkung unterliegen sollten, aber derzeit ist diese Aktion rechtlich abgedeckt, solange man nicht anfängt gewalt anzuwenden.
Klar, gesetzlich ist das sicher einigermaßen gedeckt. Willkür ist es aber trotzdem, solange keine Hausdurchsuchung zum Beispiel bei Herrn Rukwied stattfindet.
Ich würde ja eher für grundsätzlich weniger plädieren, und da es fall abhängig ist kann ich zu dem fall jetzt nichts expizites sagen, der name sagt mir gerade nichts.
Erinnerst du dich an den Anfang dieses Jahres? Es gibt natürlich Unterschiede: Die LG arbeitet recht zentralisiert, die Bauerysproteste waren ein ganzes Stück dezentraler organisiert, glaube ich. Trotzdem ist er definitiv mit verantwortlich, dass da einiges aus dem Ruder gelaufen ist.
Du glaubst also das Einzelpersonen die in einem protestzug nach Berlin gefahren sind das gleiche Level sind wie Menschen die organisiert mit Luftballons in die sicherheitszone eines Flughafens gegangen sind (Luftballons können durchaus einen Flugzeugabsturz verursachen, besonders bei der Landung oder dem Start) oh und diese haben das auch nicht mehrfach mit mehreren warnungen zur Unterlassung getan…
Das ist wirklich absoluter geistiger Durchfall den du da gerade von dir gegeben hast.
Die LG hat nicht erst seit den Flughafenblockaden juristische Probleme. Die Straßenblockaden haben zum Beispiel dazu geführt, dass sie in Bayern als extremistische Vereinigung eingestuft wurden.
Menschen mit Traktoren haben aber ebenso Straßen blockiert und haben sich dabei teils ordentlich daneben benommen. Im Gegensatz zur LG haben es die Bauerys oft nicht mal probiert, Rettungsgassen freizuhalten. Hier in der Region haben sie teils Ausweise kontrolliert und nach Gutdünken Passierscheine ausgestellt. In Brandenburg wurde nachts Mist auf die Autobahn gekippt, wodurch mehrere Menschen schwer verletzt wurden. Habeck an der Fähre zu bedrohen war eine weitere Glanzleistung. Auch die Drohungen mit Ampelpolitikys am Galgen sind nicht unbedingt unproblematisch.
Rukwied hat sich natürlich von einem Teil dieser Dinge distanziert, aber eben meist erst nachdem solche Probleme hochgekocht sind.
Nur, dass ja bereits bekannt ist, wer wo geklebt hat. Weitere belastende Beweismittel sind gar nicht erforderlich und auch nicht zu erwarten. Was sollte das sein? Eine Karte des Flughafens mit roten Kreuzen und Namen wer wo sitzen soll?
Entlastendes werden die Demonstranten schon selbst vorbringen, bzw. es müsste nicht mit Gewalt aus ihren Wohnungen geholt werden.
Es ist eine vorgezogene Bestrafung durch die Exekutive, sonst nichts. So eine Maßnahme muss geeignet sein, das angestrebte Ziel zu erreichen (Beweismittel sicherzustellen), sonst ist sie Willkür.
Es geht um die Willkür, die Wohnungen zu durchsuchen und dies als Bestrafung zu missbrauchen. Ob und wie sie vor Gericht verurteilt werden sollten ist eine andere Frage.
Ist auch keine Willkür, das ist laut §102 StPO ein mittel das zur Beweissicherung und Ergreifung von Tätern eingesetzt wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__102.html
Die Staatsanwaltschaft hat die Pflicht möglichst viele be und entlastende Beweise vor Gericht anzubringen um ein faires Urteil zu ermöglichen.
Soweit ich weiß wurden noch nie sichergestellte Gegenstände und Informationen aus Hausdurchsuchungen (und auch aus den Telefonabhöraktionen) gegen die Letzte Generation verwendet.
Was soll da auch zu finden sein? Sie haben sowohl ihre Namen öffentlich gemacht als auch Statements zu ihrer Motivation öffentlich abgegeben. Der Ablauf der Tat ist auch bekannt.
Die Willkür entsteht dadurch, dass entschieden wird, Hausdurchsuchungen einzusetzen. Natürlich ist klar, dass Hausdurchsuchungen von der Polizei in manchen Fällen eingesetzt werden darf und dies auch gesetzlich ok ist.
Die Prozesse sind nicht öffentlich also weist du davon mit Sicherheit nichts.
Und wie gesagt, das ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit. Die Sache die 1Pimmel Andi abgezogen hat war Politisch motivierte “Willkür”, das jetzt ist jedoch klar nach StPO und über die Sicherstellung und greichtsverfahren wird die Öffentlichkeit, also du, nicht informiert. Was soll man da finden, fragst du, grundsätzlich alle Indizien und Beweise für die tat welche gegen oder für die Beschuldigten eingesetzt werden, ergo auch online Foren Beiträge, Absprachen in privaten Chats, Geodaten (bsp Google maps Verlauf) und noch vieles weitere. Und die Willkür entsteht eben nicht allein durch die Entscheidung zur Hausdurchsuchung. Es ist außerordentlich anmaßend von dir dieses Rechtsmittel des Staates als Willkür zu bezeichnen wenn es sich ganz regulär im Rahmen der StPO bewegt und entsprechend eingesetzt wird.
Nur weil der Ablauf der tat in deiner Sicht klar sein mag, reicht das vor Gericht einfach nicht um eine Tat zu Beweisen.
Sag mir, dass du keine Ahnung vom Strafprozess hast, ohne zu sagen, dass du keine Ahnung vom Strafprozess hast.
Grundsätzlich sind Strafprozesse sehr wohl öffentlich. Und sehr wohl werden Hausdurchsuchungen auch als Mittel zur Einschüchterung und faktische Strafe eingesetzt. Ein bekanntes Beispiel nennst du selbst. Beim Fußball kommt es auch vor und ob man eine LG Aktivistin mit vorgehaltener Waffe aus dem Bett zerren muss (so geschehen bei Carla Hinrichs), würde ich auch mindestens Mal bezweifeln.
Alle staatlichen Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein, das gilt auch für Hausdurchsuchungen. Diese sind ein starker Eingriff in die Grundrechte und mit Stigmatisierung verbunden. Man kann schon Mal die Frage aufwerfen, ob das hier verhältnismäßig war.
Ja du darfst daran teilnehmen, aber das tut in der Regel keiner und kein anwesender journalist führt liste über die Beweise. Außerdem war mir so das viele der LG Prozesse unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden.
Ich habe auch nie bezweifelt das die Hausdurchsuchung durchaus als politisches Mittel eingesetzt wird und in einem anderen Kommentare sage ich auch, das ich diese Hausdurchsuchungen durchaus ebenfalls kritisch sehe, es ist aber laut SPO zulässig und darum geht es, außerdem darum das in diesem fall jetzt, wo es um den gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr geht ziemlich sicher noch im Maß war, zu anderen Fällen habe ich keine Aussage getroffen, ich sagte ja sogar dass dinge wie bei 1Pimmel Andi ganz klar der Grundlage entbehren, von der LG Aktivistin weiß ich nichts, aber ich glaube dir einfach mal, das geht natürlich garnicht wenn das so passiert ist, das ist außerhalb jeglicher Form von Verhältnismäßigkeit.
Ich denke auch das Hausdurchsuchungen stätkeren Beschränkung unterliegen sollten, aber derzeit ist diese Aktion rechtlich abgedeckt, solange man nicht anfängt gewalt anzuwenden.
Klar, gesetzlich ist das sicher einigermaßen gedeckt. Willkür ist es aber trotzdem, solange keine Hausdurchsuchung zum Beispiel bei Herrn Rukwied stattfindet.
Ich würde ja eher für grundsätzlich weniger plädieren, und da es fall abhängig ist kann ich zu dem fall jetzt nichts expizites sagen, der name sagt mir gerade nichts.
Bauerysverbandspräsident.
Und was hat der verbrochen?
Erinnerst du dich an den Anfang dieses Jahres? Es gibt natürlich Unterschiede: Die LG arbeitet recht zentralisiert, die Bauerysproteste waren ein ganzes Stück dezentraler organisiert, glaube ich. Trotzdem ist er definitiv mit verantwortlich, dass da einiges aus dem Ruder gelaufen ist.
Du glaubst also das Einzelpersonen die in einem protestzug nach Berlin gefahren sind das gleiche Level sind wie Menschen die organisiert mit Luftballons in die sicherheitszone eines Flughafens gegangen sind (Luftballons können durchaus einen Flugzeugabsturz verursachen, besonders bei der Landung oder dem Start) oh und diese haben das auch nicht mehrfach mit mehreren warnungen zur Unterlassung getan…
Das ist wirklich absoluter geistiger Durchfall den du da gerade von dir gegeben hast.
Oh und was heißt aus dem Ruder gelaufen?
Die LG hat nicht erst seit den Flughafenblockaden juristische Probleme. Die Straßenblockaden haben zum Beispiel dazu geführt, dass sie in Bayern als extremistische Vereinigung eingestuft wurden.
Menschen mit Traktoren haben aber ebenso Straßen blockiert und haben sich dabei teils ordentlich daneben benommen. Im Gegensatz zur LG haben es die Bauerys oft nicht mal probiert, Rettungsgassen freizuhalten. Hier in der Region haben sie teils Ausweise kontrolliert und nach Gutdünken Passierscheine ausgestellt. In Brandenburg wurde nachts Mist auf die Autobahn gekippt, wodurch mehrere Menschen schwer verletzt wurden. Habeck an der Fähre zu bedrohen war eine weitere Glanzleistung. Auch die Drohungen mit Ampelpolitikys am Galgen sind nicht unbedingt unproblematisch.
Rukwied hat sich natürlich von einem Teil dieser Dinge distanziert, aber eben meist erst nachdem solche Probleme hochgekocht sind.
Misthaufen nachts auf Landstraßen. Mit richtigen Verletzten.
Nur, dass ja bereits bekannt ist, wer wo geklebt hat. Weitere belastende Beweismittel sind gar nicht erforderlich und auch nicht zu erwarten. Was sollte das sein? Eine Karte des Flughafens mit roten Kreuzen und Namen wer wo sitzen soll?
Entlastendes werden die Demonstranten schon selbst vorbringen, bzw. es müsste nicht mit Gewalt aus ihren Wohnungen geholt werden.
Es ist eine vorgezogene Bestrafung durch die Exekutive, sonst nichts. So eine Maßnahme muss geeignet sein, das angestrebte Ziel zu erreichen (Beweismittel sicherzustellen), sonst ist sie Willkür.