• Saleh
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    3 months ago

    Wurde da nicht geurteilt, dass sie die nicht gestohlen haben, weil die Bahn auf Schienen fest war?

    Bei der Beurteilung, dass es kein gefährlicher Eingriff in dne Straßenverkehr war, weil es Nachts war, hat der Richter denke viel Sympathie gezeigt.

    • Marv
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      3 months ago

      Könnte man jetzt googlen aber ich stimme einfach mal zu!

      Viel Sympathie auch, ja - aber alles andere wäre auch irgendwie unverhältnismäßig. Kann man natürlich diskutieren ob das weitere “Täter” so abschreckt, aber das war ja wenn ich mich Recht entsinne auch ein Fehler im System beim ÖPNV Anbieter und keine Hinterlist der Jugendlichen

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      3 months ago

      Diebstahl erfordert immer auch eine Zueignungsabsicht. Es ist also z.B. kein Diebstahl, jemandem den Autoschlüssel zu entwenden um ihn in den See zu werfen, weil man nicht die Absicht hat, ihn zu benutzen/behalten. Ähnlich könnte man auch bei der Straßenbahn argumentieren, die man ja nach der Spritztour “zurück gibt”.

      Das heißt allerdings nicht, dass man nicht wegen anderer Taten belangt werden könnte, oder für entstandene Schäden haftbar wäre.

      Achtung: IBNEA.