• Quittenbrot
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    5 months ago

    Das kapiere ich auch nicht bei der Argumentation des Gerichts. Die Partei tritt freiwillig in 15 Bundesländern nicht an und sieht sich nun im bundesweiten Parlament benachteiligt? Was könnte man da bloß dagegen tun? Aber dann wäre es ja keine Truppe für bayerische Partikularinteressen mehr, Gott bewahre!

    Es ist das gesamtdeutsche Parlament und demnach sollte es gesamtdeutschen Interessen und Parteien vorbehalten sein.

    • Saleh
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      5 months ago

      Ich finde auch, dass man für die Zweitstimmen einen bundesweiten Antritt voraussetzen sollte. Zumindest wenn die Partei bereits einmal im Bundestag war. Dann können kleinere Parteien noch hineinwachsen.

      Das regionale Interessen im Bundestag vertreten sein sollen, wurde bewusst so mit der Aufteilung in Erst- und Zweitstimme im Grundgesetz verankert. Und da ist die Idealvorstellung Hälfte Direktkandidaten und Hälfte Parteilisten.

      Das ging auch so lange ganz gut, wie der Bundestag nur aus SPD und CDU/CSU und ein bisschen FDP bestand.

      • Quittenbrot
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        5 months ago

        und ein bisschen FDP

        Zumindest in dem Punkt hat sich ja nicht viel verändert… ;)