Der sächsische AfD-Landesverband ist mit seinem Eilantrag gescheitert: Laut Verwaltungsgericht ist die Einstufung als gesichert rechtsextrem rechtens.

Die AfD in Sachsen darf einem Gerichtsurteil zufolge weiterhin als gesichert rechtsextrem eingestuft werden. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte einen Eilantrag des sächsischen AfD-Landesverbandes gegen diese Einstufung durch den Landesverfassungsschutz ab. Es lägen “hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte” dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde und gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, begründete das Gericht seine Entscheidung.

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  • AggressivelyPassive@feddit.de
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    4 months ago

    Was ich hier wirklich komisch finde (das mag aber an meinen mangelnden Jura Kenntnissen liegen), wenn eine Partei gesichert rechtsextrem ist und Rechtsextremismus quasi per Definition Grundgesetz/FDGO abschaffen will, dann heißt das, dass die Partei gegen das Grundgesetz ist. Eine Partei die gegen das Grundgesetz ist, muss dann in Folge doch quasi automatisch verboten werden oder zumindest verbietbar sein.

    • SapphireSphinxOP
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      4 months ago

      muss dann in Folge doch quasi automatisch verboten werden oder zumindest verbietbar sein.

      Das muss halt die Regierung, der Bundestag oder der Bundesrat beantragen (§ 43 BVerfGG). Von Scholz dem Verschwundenem und seiner SPD ist da ja eher nichts zu erwarten. Die Hoffnung stammt diesmal aus der CDU, so bitter das auch sein mag.

      Der ehemalige Ostbeauftragte Marco Wanderwitz macht sich seit Jahren für ein AfD-Verbot stark. Nun hat der CDU-Mann laut »taz« genügend Abgeordnete zusammen, um sein Begehr auf die Tagesordnung des Bundestags zu setzen.

      https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-cdu-abgeordneter-marco-wanderwitz-will-verbotsantrag-im-bundestag-einbringen-a-d7b77d66-b9ac-4226-8105-2747e19003c3

    • geissi@feddit.de
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      4 months ago

      Gesichert rechtsextrem ist erst mal nur die Beurteilung einer Behörde (Landesverfassungsschutz) also der Exekutive.
      Das ist erstens noch nicht umfänglich juristisch geprüft und zweitens kann die Exekutive nicht einfach so Parteien verbieten.
      Die kann nur einen Antrag dazu stellen, das finale Urteil fällt dann die Judikative in Form des BVerfG.