Der Rat für deutsche Rechtschreibung besteht seit dem Jahr 2004. Er wird getragen von der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und dem Fürstentum Liechtenstein. Luxemburg ist mit beratender Stimme vertreten.

  • Quittenbrot
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    4 months ago

    Das Geschlecht kann je nach Kontext relevant sein, muss es jedoch nicht automatisch, diese Regelungen schreiben es meines Wissens aber immer vor. Es ging mir aber auch nicht um die Sinnfrage, sondern um die Aussage, dass es keinen “Zwang” zum Gendern gab/gibt.