• golli@lemm.ee
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    23 hours ago

    Was mir auch fehlt ist (oder wird das nur nicht im Artikel behaldelt, habe noch nicht die ganze Studie gelesen), dass es doch zumindest bei echten Kreditkarten auch noch eine weitere Leistung deben der Bezahltransaktion gibt, nämlich den Käuferschutz.

    Anders als beim Barzahlen kann ich doch nachträglich auch z.B. bei Betrug oder nicht erbrachter Leistung verhältnismäßig einfach ein Chargeback anfordern. Das ist eine Leistung der man auch einen gewissen Wert zuschreiben müsste und die der Anbieter natürlich auch finanzieren muss.