Nur zur Erinnerung
Das wäre so viel verständlicher, wenn man – wie in der Wahlrechtsreform ursprünglich geplant – die Zweitstimme in „Hauptstimme“ und die Erststimme in „Wahlkreisstimme“ umbenannt hätte. Das wurde dann aber in einem Änderungsantrag wieder abgesägt.
Nicht nur das, auch das Design könnte wesentlich besser sein: Was mit unseren Stimmzetteln nicht stimmt
Das sind viele Sachen die einem gar nicht auffallen, wenn man es so gewohnt ist.
Jetzt noch Überhang und Ausgleichsmandate in leichter Sprache bitte
Die Begriffe sind doch für die kommende Bundestagswahl nicht mehr relevant, oder?
Ja. Der Bundestag ist bei der kommenden Wahl auf 630 Sitze begrenzt. Die Zweitstimme bestimmt den Anteil der Sitze die einer Partei zustehen. Bei Parteien mit mehr Direktmandaten als Sitzen (eigentlich nur CSU) entfallen die überzähligen Direktmandate geordnet nach niedrigistem Stimmanteil.
entfallen die überzähligen Direktmandate
Ich halte diese Formulierung für irreführend. Die Direktmandate „entfallen“ nicht, sondern es gibt für Wahlkreisbewerber einer Partei überhaupt nur ein Mandat, wenn der Sitz auch durch die Zweistimmen gedeckt ist (§ 6 (1) BWahlG).
Ein Direktmandat gibt es nur als Direktkandidat in einem Wahlkreis, wenn das Mandat eines Direktkandidaten nicht durch die Zweitstimmen seiner Partei gedeckt sind, dann gibt es für diesen Wahlkreis keinen Direktkandidaten, das Mandat für diesen Wahlkreis entfällt. Im aktuellen Wahlrecht rückt dann kein anderer Kandidat einer anderen Partei nach, ursprünglich war das mal durch eine Ersatzstimme vorgesehen.
Mir ging es darum, dass du die von Parteien gewonnenen Wahlkreise schon als „Direktmandat“ bezeichnet hast. Es ist eben kein Mandat, wenn keine Zweitstimmendeckung vorliegt.