Die Zweitstimme ist eine Stimme bei einer Wahl. Mit der Zweitstimme entscheiden die Bürger und Bürgerinnen, wie viele Sitze eine Partei im Parlament bekommt.
Ich halte diese Formulierung für irreführend. Die Direktmandate „entfallen“ nicht, sondern es gibt für Wahlkreisbewerber einer Partei überhaupt nur ein Mandat, wenn der Sitz auch durch die Zweistimmen gedeckt ist (§ 6 (1) BWahlG).
Ein Direktmandat gibt es nur als Direktkandidat in einem Wahlkreis, wenn das Mandat eines Direktkandidaten nicht durch die Zweitstimmen seiner Partei gedeckt sind, dann gibt es für diesen Wahlkreis keinen Direktkandidaten, das Mandat für diesen Wahlkreis entfällt. Im aktuellen Wahlrecht rückt dann kein anderer Kandidat einer anderen Partei nach, ursprünglich war das mal durch eine Ersatzstimme vorgesehen.
Mir ging es darum, dass du die von Parteien gewonnenen Wahlkreise schon als „Direktmandat“ bezeichnet hast. Es ist eben kein Mandat, wenn keine Zweitstimmendeckung vorliegt.
Ich halte diese Formulierung für irreführend. Die Direktmandate „entfallen“ nicht, sondern es gibt für Wahlkreisbewerber einer Partei überhaupt nur ein Mandat, wenn der Sitz auch durch die Zweistimmen gedeckt ist (§ 6 (1) BWahlG).
Ein Direktmandat gibt es nur als Direktkandidat in einem Wahlkreis, wenn das Mandat eines Direktkandidaten nicht durch die Zweitstimmen seiner Partei gedeckt sind, dann gibt es für diesen Wahlkreis keinen Direktkandidaten, das Mandat für diesen Wahlkreis entfällt. Im aktuellen Wahlrecht rückt dann kein anderer Kandidat einer anderen Partei nach, ursprünglich war das mal durch eine Ersatzstimme vorgesehen.
Mir ging es darum, dass du die von Parteien gewonnenen Wahlkreise schon als „Direktmandat“ bezeichnet hast. Es ist eben kein Mandat, wenn keine Zweitstimmendeckung vorliegt.